Grundsteuer Steinreich

Hier finden Sie alle relevanten Infos zur Grundsteuer in Steinreich (Gemeinde in Brandenburg).

Grundsteuer Hebesatz Steinreich

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 620 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

410 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Steinreich mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Steinreich per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Brandenburg mit bis zu 5.000 Einwohnern 384,20 %. Damit liegt der Hebesatz in Steinreich 6,72 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Dahmetal 300 % und in Dahme/Mark 395 %. Die Grundsteuer in Berlin wird anhand eines Hebesatzes von 470 % berechnet.

Nachbargemeinden von Steinreich

SteinreichGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Dahmetal 300 %
Baruth/Mark 360 %
Dahme/Mark 395 %
Golßen 400 %
Drahnsdorf 405 %
Steinreich 410 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Steinreich

In Brandenburg berechnet sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Steinreich berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 140.500,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 410 %
=
Grundsteuer 2025 178,58 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Steinreich berechnet, hängt von der Art des Grundstücks ab. Für Wohngrundstücke wie Wohnungseigentum wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. Geschäftsgrundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Steinreich

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Steinreich

Für eine Wohnung mit 139 qm Wohnfläche, Baujahr 1916, einer anteiligen Grundstücksgröße von 75 qm und einem Bodenrichtwert von 165,00 € / qm in Steinreich (Mietniveaustufe 2) beträgt der Grundsteuerwert 113.000,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Steinreich beläuft sich damit ab 2025 auf 143,62 €.

Grundsteuerwert
113.000,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
410 %
= Grundsteuer
143,62 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Steinreich

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 2014) auf einem Grundstück von 338 qm (Bodenrichtwert 10,00 €) und einer Wohnungsfläche von 97 qm in Steinreich (Mietniveaustufe 2) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 278.800,00 € und die Grundsteuer damit auf 354,35 €.

Grundsteuerwert
278.800,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
410 %
= Grundsteuer
354,35 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Steinreich

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1956) in Steinreich (Bodenrichtwert 12,00 €, Mietniveaustufe 2) mit einer Grundstücksfläche von 229 qm und einer Wohnfläche von 122 qm beträgt 85.500,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 108,67 €.

Grundsteuerwert
85.500,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
410 %
= Grundsteuer
108,67 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Steinreich

Für ein Geschäftsgrundstück (Laden) in Steinreich mit einem Bodenwert von 246.675,00 Euro (Grundstücksfläche 1.495 qm × 165,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 1.815.126,72 Euro (Baujahr 2012, Normalherstellungskosten 1.633,00 Euro, Brutto-Gundfläche 935 qm), beträgt der Grundsteuerwert 1.340.100,00 Euro.

Grundsteuerwert
1.340.100,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
410 %
= Grundsteuer
1.868,08 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Königs Wusterhausen festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Steinreich.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Steinreich aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Grundstücksart

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert (BRW)

Den Bodenrichtwert Steinreich mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Steinreich.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Steinreich.

Aktuelles zur Grundsteuer in Steinreich

Informieren Sie sich hier, ob Steinreich eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Steinreich

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Einfamilienhäuser ist seit 2015 um 10,8 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Steinreich

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2021)
Grundsteuer A und B 95.262,00 €
Gewerbesteuer 6.865,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 144.117,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 59.359,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 447 Einwohnern in Steinreich betrug die Grundsteuer durchschnittlich 213,11 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Steinreich

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Steinreich beträgt 410 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Steinreich ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Steinreich wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Steinreich in Brandenburg liegt, berechnet sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)