Grundsteuer Friedrichsruhe

Hier finden Sie alle wichtigen Infos zur Berechnung der Grundsteuer in Friedrichsruhe (Gemeinde in Mecklenburg-Vorpommern).

Grundsteuer Hebesatz Friedrichsruhe

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 400 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

400 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Friedrichsruhe mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Friedrichsruhe per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Mecklenburg-Vorpommern mit bis zu 5.000 Einwohnern 395,64 %. Damit liegt der Hebesatz in Friedrichsruhe 1,10 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Bülow 400 % und in Domsühl 395 %. Die Grundsteuer in Schwerin wird anhand eines Hebesatzes von 595 % berechnet.

Nachbargemeinden von Friedrichsruhe

FriedrichsruheGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Zapel 340 %
Domsühl 395 %
Zölkow 395 %
Friedrichsruhe 400 %
Obere Warnow 410 %
Crivitz 427 %
Lewitzrand 427 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Friedrichsruhe

In Mecklenburg-Vorpommern berechnet sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Friedrichsruhe berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 163.500,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 400 %
=
Grundsteuer 2025 202,74 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Friedrichsruhe bestimmt, hängt von der Art des Grundstücks ab. Für Wohngrundstücke wie Eigentumswohnungen wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. Geschäftsgrundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Friedrichsruhe

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Friedrichsruhe

Für eine Wohnung mit 139 qm Wohnungsfläche, Baujahr 1923, einer anteiligen Grundstücksgröße von 79 qm und einem Bodenrichtwert von 9,00 € / qm in Friedrichsruhe (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 105.000,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Friedrichsruhe beläuft sich damit ab 2025 auf 130,20 €.

Grundsteuerwert
105.000,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
130,20 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Friedrichsruhe

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1902) auf einem Grundstück von 323 qm (Bodenrichtwert 9,00 €) und einer Wohnfläche von 96 qm in Friedrichsruhe (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 77.800,00 € und die Grundsteuer damit auf 96,47 €.

Grundsteuerwert
77.800,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
96,47 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Friedrichsruhe

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1921) in Friedrichsruhe (Bodenrichtwert 9,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 142 qm und einer Wohnfläche von 88 qm beträgt 62.900,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 78,00 €.

Grundsteuerwert
62.900,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
78,00 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Friedrichsruhe

Für ein Geschäftsgrundstück (Hotel) in Friedrichsruhe mit einem Bodenwert von 12.618,00 Euro (Grundstücksfläche 1.402 qm × 9,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 2.018.329,64 Euro (Baujahr 2007, Normalherstellungskosten 1.859,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.169 qm), beträgt der Grundsteuerwert 1.117.000,00 Euro.

Grundsteuerwert
1.117.000,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
1.519,12 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Schwerin festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Friedrichsruhe.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Friedrichsruhe aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Art des Grundstücks

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert (BRW)

Den Bodenrichtwert Friedrichsruhe mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Friedrichsruhe.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Friedrichsruhe.

Aktuelles zur Grundsteuer in Friedrichsruhe

Informieren Sie sich hier, ob Friedrichsruhe eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Friedrichsruhe

Erhöhung:

Die Grundsteuer B ist seit 2018 um 6,7 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Friedrichsruhe

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 109.177,00 €
Gewerbesteuer 119.811,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 271.660,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 8.484,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 905 Einwohnern in Friedrichsruhe betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 120,64 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Friedrichsruhe

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Friedrichsruhe beträgt 400 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Friedrichsruhe ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Friedrichsruhe wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Friedrichsruhe in Mecklenburg-Vorpommern liegt, berechnet sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)