Grundsteuer Stavern

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Ermittlung der Grundsteuer in Stavern (Gemeinde in Niedersachsen).

Grundsteuer Hebesatz Stavern

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 345 Prozent (2021) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

365 Prozent (2021)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Stavern mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Stavern per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Niedersachsen mit bis zu 5.000 Einwohnern 392,84 %. Damit liegt der Hebesatz in Stavern 7,63 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Klein Berßen 367 % und in Groß Berßen 367 %. Die Grundsteuer in Lingen (Ems) wird anhand eines Hebesatzes von 330 % berechnet.

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Stavern

In Niedersachsen berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächen-Lage-Modell wie folgt:

Grundsteuer Stavern berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuermessbetrag 48,96 €
×
Hebesatz 365,00 %
=
Grundsteuer 2025 178,70 Euro

Wie sich der Grundsteuermessbetrag in Stavern bestimmt, hängt in Niedersachsen von der Grundstücksfläche, der Wohn- und Nutzfläche sowie dem Lage-Faktor ab.

Grundsteuer Rechner Stavern

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Stavern

Für eine Eigentumswohnung in Stavern (Bodenrichtwert 46,00 €, Lage-Faktor 1,18) mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 46 qm und einer Wohnfläche von 80 qm beträgt der Grundsteuermessbetrag 35,21 €. Die Grundsteuer in Stavern für die Eigentumswohnung beläuft sich damit ab 2025 auf 128,52 €.

Grundsteuermessbetrag
35,21 €
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
128,52 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Stavern

Für ein 105 qm großes Einfamilienhaus in Stavern auf einem Grundstück von 310 qm (Bodenrichtwert 30,00 €, Lage-Faktor 1,04) beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 51,11 € und die Grundsteuer beträgt damit 186,55 €.

Grundsteuermessbetrag
51,11 €
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
186,55 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Stavern

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Stavern (Bodenrichtwert 46,00 €, Lage-Faktor 1,18) mit 135 qm Wohnfläche und einer Grundstücksfläche von 260 qm beträgt 68,01 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 248,24 € bei Nutzung zu Wohnzwecken.

Grundsteuermessbetrag
68,01 €
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
248,24 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Fällen durch das Finanzamt Papenburg festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Stavern.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Stavern aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Bodenrichtwert

Den Bodenrichtwert Stavern mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Stavern.

Aktuelles zur Grundsteuer in Stavern

Informieren Sie sich hier, ob Stavern eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Stavern

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Einfamilienhäuser ist seit 2019 um 1,4 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Stavern

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 161.347,00 €
Gewerbesteuer 96.365,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 487.588,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 8.771,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 1.047 Einwohnern in Stavern betrug die Grundsteuer durchschnittlich 154,10 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Stavern

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Stavern beträgt 365 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Stavern ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Stavern wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Stavern in Niedersachsen liegt, berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächen-Lage-Modell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)