Grundsteuer Finnentrop

Hier finden Sie alle wesentlichen Informationen zur Ermittlung der Grundsteuer in Finnentrop (Gemeinde in Nordrhein-Westfalen).

Grundsteuer Hebesatz Finnentrop

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 247 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

491 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Finnentrop mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Finnentrop per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Nordrhein-Westfalen mit mehr als 10.000 und bis zu 25.000 Einwohnern 552,84 %. Damit liegt der Hebesatz in Finnentrop 12,60 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Attendorn 315 % und in Lennestadt 458 %. Die Grundsteuer in Arnsberg wird anhand eines Hebesatzes von 523 % berechnet.

Nachbargemeinden von Finnentrop

FinnentropGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Attendorn 315 %
Eslohe 449 %
Lennestadt 458 %
Finnentrop 491 %
Sundern (Sauerland) 576 %
Plettenberg 590 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Finnentrop

In Nordrhein-Westfalen ermittelt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Finnentrop berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 300.600,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 491 %
=
Grundsteuer 2025 457,54 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Finnentrop kalkuliert, hängt von der Grundstücksart ab. Für Wohngrundstücke wie Wohnungseigentum wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. sonstige bebaute Grundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Finnentrop

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Finnentrop

Für eine Wohnung mit 77 qm Wohnungsfläche, Baujahr 1902, einer anteiligen Grundstücksgröße von 46 qm und einem Bodenrichtwert von 90,00 € / qm in Finnentrop (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 56.900,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Finnentrop beläuft sich damit ab 2025 auf 86,61 €.

Grundsteuerwert
56.900,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
491 %
= Grundsteuer
86,61 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Finnentrop

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1980) auf einem Grundstück von 351 qm (Bodenrichtwert 75,00 €) und einer Wohnungsfläche von 102 qm in Finnentrop (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 121.900,00 € und die Grundsteuer damit auf 185,54 €.

Grundsteuerwert
121.900,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
491 %
= Grundsteuer
185,54 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Finnentrop

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1950) in Finnentrop (Bodenrichtwert 70,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 155 qm und einer Wohnfläche von 93 qm beträgt 72.900,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 110,96 €.

Grundsteuerwert
72.900,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
491 %
= Grundsteuer
110,96 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Finnentrop

Für ein Geschäftsgrundstück (Ärztehaus) in Finnentrop mit einem Bodenwert von 119.790,00 Euro (Grundstücksfläche 1.331 qm × 90,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 608.968,70 Euro (Baujahr 1986, Normalherstellungskosten 1.334,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.024 qm), beträgt der Grundsteuerwert 546.500,00 Euro.

Grundsteuerwert
546.500,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
491 %
= Grundsteuer
912,33 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Olpe festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Finnentrop.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Finnentrop aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Grundstücksart

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert (BRW)

Den Bodenrichtwert Finnentrop mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Finnentrop.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Finnentrop.

Aktuelles zur Grundsteuer in Finnentrop

Informieren Sie sich hier, ob Finnentrop eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Finnentrop

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Einfamilienhäuser ist seit 2021 um 4 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Finnentrop

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 3.010.203,00 €
Gewerbesteuer 14.158.311,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 9.287.688,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 1.444.854,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 16.790 Einwohnern in Finnentrop betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 179,29 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Finnentrop

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Finnentrop beträgt 491 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Finnentrop ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Finnentrop wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Finnentrop in Nordrhein-Westfalen liegt, ermittelt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)