Grundsteuer Brücken

Hier finden Sie alle relevanten Angaben zur Berechnung der Grundsteuer in Brücken (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Brücken

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 330 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

385 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Brücken mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Brücken per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 394,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Brücken 2,55 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Ohmbach 420 % und in Dittweiler 410 %. Die Grundsteuer in Kaiserslautern wird anhand eines Hebesatzes von 510 % berechnet.

Nachbargemeinden von Brücken

BrückenGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Brücken 385 %
Börsborn 385 %
Steinbach am Glan 400 %
Dittweiler 410 %
Gries 420 %
Ohmbach 420 %
Schönenberg-Kübelberg 420 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Brücken

In Rheinland-Pfalz ermittelt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Brücken berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 134.300,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 385 %
=
Grundsteuer 2025 160,29 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Brücken kalkuliert, hängt von der Grundstücksart ab. Für Wohngrundstücke wie Eigentumswohnungen wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. Geschäftsgrundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Brücken

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Brücken

Für eine Wohnung mit 191 qm Wohnungsfläche, Baujahr 1911, einer anteiligen Grundstücksfläche von 133 qm und einem Bodenrichtwert von 106,00 € / qm in Brücken (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 153.000,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Brücken beläuft sich damit ab 2025 auf 182,61 €.

Grundsteuerwert
153.000,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
385 %
= Grundsteuer
182,61 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Brücken

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1973) auf einem Grundstück von 338 qm (Bodenrichtwert 80,00 €) und einer Wohnfläche von 135 qm in Brücken (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 140.100,00 € und die Grundsteuer damit auf 167,21 €.

Grundsteuerwert
140.100,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
385 %
= Grundsteuer
167,21 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Brücken

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1963) in Brücken (Bodenrichtwert 75,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 146 qm und einer Wohnfläche von 95 qm beträgt 77.900,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 92,97 €.

Grundsteuerwert
77.900,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
385 %
= Grundsteuer
92,97 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Brücken

Für ein Geschäftsgrundstück (Laden) in Brücken mit einem Bodenwert von 239.772,00 Euro (Grundstücksfläche 2.262 qm × 106,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 1.714.582,46 Euro (Baujahr 2002, Normalherstellungskosten 1.360,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.414 qm), beträgt der Grundsteuerwert 1.368.000,00 Euro.

Grundsteuerwert
1.368.000,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
385 %
= Grundsteuer
1.790,71 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Kusel-Landstuhl festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Brücken.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Brücken aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Grundstücksart

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert (BRW)

Den Bodenrichtwert Brücken mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Brücken.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Brücken.

Aktuelles zur Grundsteuer in Brücken

Informieren Sie sich hier, ob Brücken eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Brücken

Erhöhung:

Die Grundsteuer B ist seit 2021 um 5,5 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Brücken

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 193.115,00 €
Gewerbesteuer 193.511,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 1.080.935,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 19.070,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 2.096 Einwohnern in Brücken betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 92,14 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Brücken

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Brücken beträgt 385 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Brücken ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Brücken wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Brücken in Rheinland-Pfalz liegt, ermittelt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)