Grundsteuer Büdlich

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Ermittlung der Grundsteuer in Büdlich (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Büdlich

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 330 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

370 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Büdlich mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Büdlich per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 394,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Büdlich 6,71 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Breit 410 % und in Heidenburg 365 %. Die Grundsteuer in Trier wird anhand eines Hebesatzes von 550 % berechnet.

Nachbargemeinden von Büdlich

BüdlichGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Heidenburg 365 %
Büdlich 370 %
Detzem 380 %
Naurath 400 %
Breit 410 %
Leiwen 420 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Büdlich

In Rheinland-Pfalz berechnet sich die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Büdlich berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 372.100,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 370 %
=
Grundsteuer 2025 426,80 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Büdlich berechnet, hängt von der Art des Grundstücks ab. Für Wohngrundstücke wie Eigentumswohnungen wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. Teileigentum werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Büdlich

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Büdlich

Für eine Wohnung mit 50 qm Wohnfläche, Baujahr 1985, einer anteiligen Grundstücksfläche von 25 qm und einem Bodenrichtwert von 269,00 € / qm in Büdlich (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 76.700,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Büdlich beläuft sich damit ab 2025 auf 87,97 €.

Grundsteuerwert
76.700,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
370 %
= Grundsteuer
87,97 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Büdlich

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1968) auf einem Grundstück von 481 qm (Bodenrichtwert 30,00 €) und einer Wohnungsfläche von 152 qm in Büdlich (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 133.200,00 € und die Grundsteuer damit auf 152,78 €.

Grundsteuerwert
133.200,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
370 %
= Grundsteuer
152,78 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Büdlich

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1974) in Büdlich (Bodenrichtwert 10,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 156 qm und einer Wohnfläche von 92 qm beträgt 84.200,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 96,58 €.

Grundsteuerwert
84.200,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
370 %
= Grundsteuer
96,58 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Büdlich

Für ein Geschäftsgrundstück (Bürogebäude) in Büdlich mit einem Bodenwert von 392.740,00 Euro (Grundstücksfläche 1.460 qm × 269,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 904.191,26 Euro (Baujahr 1997, Normalherstellungskosten 1.071,00 Euro, Brutto-Gundfläche 974 qm), beträgt der Grundsteuerwert 972.600,00 Euro.

Grundsteuerwert
972.600,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
370 %
= Grundsteuer
1.223,52 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Wittlich festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Büdlich.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Büdlich aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Grundstücksart

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert

Den Bodenrichtwert Büdlich mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Büdlich.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Büdlich.

Aktuelles zur Grundsteuer in Büdlich

Informieren Sie sich hier, ob Büdlich eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Büdlich

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Einfamilienhäuser ist seit 2013 um 8,2 % gestiegen.

Steueraufkommen Büdlich

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 14.610,00 €
Gewerbesteuer -6.527,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 92.189,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 541,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 223 Einwohnern in Büdlich betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 65,52 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Büdlich

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Büdlich beträgt 370 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Büdlich ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Büdlich wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Büdlich in Rheinland-Pfalz liegt, berechnet sich die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)