Grundsteuer Dieblich

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Ermittlung der Grundsteuer in Dieblich (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Dieblich

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 300 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

365 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Dieblich mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Dieblich per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 394,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Dieblich 8,17 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Kobern-Gondorf 365 % und in Niederfell 365 %. Die Grundsteuer in Neuwied wird anhand eines Hebesatzes von 610 % berechnet.

Nachbargemeinden von Dieblich

DieblichGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Dieblich 365 %
Kobern-Gondorf 365 %
Niederfell 365 %
Boppard 370 %
Waldesch 370 %
Winningen 370 %
Koblenz 420 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Dieblich

In Rheinland-Pfalz ermittelt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Dieblich berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 199.700,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 365 %
=
Grundsteuer 2025 225,96 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Dieblich ermittelt, hängt von der Art des Grundstücks ab. Für Wohngrundstücke wie Einfamilienhäuser wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. Geschäftsgrundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Dieblich

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Dieblich

Für eine Wohnung mit 89 qm Wohnfläche, Baujahr 1994, einer anteiligen Grundstücksgröße von 62 qm und einem Bodenrichtwert von 2,30 € / qm in Dieblich (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 118.400,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Dieblich beläuft sich damit ab 2025 auf 133,97 €.

Grundsteuerwert
118.400,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
133,97 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Dieblich

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1937) auf einem Grundstück von 439 qm (Bodenrichtwert 270,00 €) und einer Wohnfläche von 139 qm in Dieblich (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 168.300,00 € und die Grundsteuer damit auf 190,43 €.

Grundsteuerwert
168.300,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
190,43 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Dieblich

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1984) in Dieblich (Bodenrichtwert 240,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 212 qm und einer Wohnfläche von 115 qm beträgt 137.700,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 155,81 €.

Grundsteuerwert
137.700,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
155,81 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Dieblich

Für ein Geschäftsgrundstück (Laden) in Dieblich mit einem Bodenwert von 3.864,00 Euro (Grundstücksfläche 1.680 qm × 2,30 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 2.510.116,42 Euro (Baujahr 2012, Normalherstellungskosten 1.633,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.293 qm), beträgt der Grundsteuerwert 1.382.600,00 Euro.

Grundsteuerwert
1.382.600,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
1.715,79 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Koblenz festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Dieblich.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Dieblich aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Grundstücksart

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert (BRW)

Den Bodenrichtwert Dieblich mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Dieblich.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Dieblich.

Aktuelles zur Grundsteuer in Dieblich

Informieren Sie sich hier, ob Dieblich eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Dieblich

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Einfamilienhäuser ist seit 2013 um 7,4 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Dieblich

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 367.544,00 €
Gewerbesteuer 856.994,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 1.706.739,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 64.155,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 2.612 Einwohnern in Dieblich betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 140,71 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Dieblich

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Dieblich beträgt 365 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Dieblich ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Dieblich wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Dieblich in Rheinland-Pfalz liegt, ermittelt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)