Grundsteuer Eckenroth

Hier finden Sie alle wesentlichen Informationen zur Ermittlung der Grundsteuer in Eckenroth (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Eckenroth

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 320 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

380 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Eckenroth mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Eckenroth per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 394,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Eckenroth 3,90 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Schweppenhausen 400 % und in Stromberg 400 %. Die Grundsteuer in Bad Kreuznach wird anhand eines Hebesatzes von 550 % berechnet.

Nachbargemeinden von Eckenroth

EckenrothGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Eckenroth 380 %
Schweppenhausen 400 %
Stromberg 400 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Eckenroth

In Rheinland-Pfalz berechnet sich die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Eckenroth berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 77.200,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 380 %
=
Grundsteuer 2025 90,94 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Eckenroth kalkuliert, hängt von der Grundstücksart ab. Für Wohngrundstücke wie Ein- oder Zweifamilienhäuser wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. sonstige bebaute Grundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Eckenroth

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Eckenroth

Für eine Eigentumswohnung mit 138 qm Wohnfläche, Baujahr 1980, einer anteiligen Grundstücksgröße von 92 qm und einem Bodenrichtwert von 135,00 € / qm in Eckenroth (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 141.200,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Eckenroth beläuft sich damit ab 2025 auf 166,33 €.

Grundsteuerwert
141.200,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
380 %
= Grundsteuer
166,33 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Eckenroth

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1950) auf einem Grundstück von 323 qm (Bodenrichtwert 85,00 €) und einer Wohnfläche von 125 qm in Eckenroth (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 114.600,00 € und die Grundsteuer damit auf 135,00 €.

Grundsteuerwert
114.600,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
380 %
= Grundsteuer
135,00 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Eckenroth

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1970) in Eckenroth (Bodenrichtwert 135,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 379 qm und einer Wohnfläche von 211 qm beträgt 183.500,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 216,16 €.

Grundsteuerwert
183.500,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
380 %
= Grundsteuer
216,16 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Eckenroth

Für ein Geschäftsgrundstück (Hotel) in Eckenroth mit einem Bodenwert von 282.285,00 Euro (Grundstücksfläche 2.091 qm × 135,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 651.415,34 Euro (Baujahr 1990, Normalherstellungskosten 1.118,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.307 qm), beträgt der Grundsteuerwert 746.900,00 Euro.

Grundsteuerwert
746.900,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
380 %
= Grundsteuer
965,01 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Bad Kreuznach festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Eckenroth.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Eckenroth aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Grundstücksart

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert

Den Bodenrichtwert Eckenroth mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Eckenroth.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Eckenroth.

Aktuelles zur Grundsteuer in Eckenroth

Informieren Sie sich hier, ob Eckenroth eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Eckenroth

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Wohnungen ist seit 2013 um 11,8 % gestiegen.

Steueraufkommen Eckenroth

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 24.636,00 €
Gewerbesteuer 8.107,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 131.224,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 2.541,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 225 Einwohnern in Eckenroth betrug die Grundsteuer durchschnittlich 109,49 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Eckenroth

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Eckenroth beträgt 380 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Eckenroth ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Eckenroth wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Eckenroth in Rheinland-Pfalz liegt, berechnet sich die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)