Grundsteuer Ernst
Hier finden Sie alle relevanten Informationen zur Ermittlung der Grundsteuer in Ernst (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).
Grundsteuer Hebesatz Ernst
© Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022
© Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022
Grundsteuer | Hebesatz | Erläuterungen |
---|---|---|
Grundsteuer A | 300 Prozent (2022) | |
Grundsteuer B |
365 Prozent (2022) |
|
Grundsteuer C | Frühestens ab 2025 |
Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Ernst mitteilen.
Gut zu wissen:
Den Hebesatz legt die Gemeinde Ernst per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.
Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 394,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Ernst 8,17 % unter dem Durchschnitt. Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Bruttig-Fankel 366 % und in Valwig 370 %. Die Grundsteuer in Neuwied wird anhand eines Hebesatzes von 610 % berechnet.
Nachbargemeinden von Ernst
Quellen:
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022
GeoBasis-DE / BKG 2022
Quellen:
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022
GeoBasis-DE / BKG 2022
Ranking 2022
Gemeinde | Grundsteuer B |
---|---|
Ernst | 365 % |
Ellenz-Poltersdorf | 365 % |
Bruttig-Fankel | 366 % |
Valwig | 370 % |
Cochem | 386 % |
Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022
Berechnungsbeispiel
Grundsteuer berechnen Ernst
In Rheinland-Pfalz bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell wie folgt:
Grundsteuer Ernst berechnen | Beispiel Einfamilienhaus |
---|---|
Grundsteuerwert | 213.700,00 Euro |
× | |
Steuermesszahl | 0,31 Promille |
× | |
Hebesatz | 365 % |
= | |
Grundsteuer 2025 | 241,80 Euro |
Wie sich der Grundsteuerwert in Ernst ermittelt, hängt von der Art des Grundstücks ab. Für Wohngrundstücke wie Einfamilienhäuser wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. sonstige bebaute Grundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.
Ertragswertverfahren | Sachwertverfahren |
---|---|
Beispiele
Grundsteuer Wohnung Ernst
Für eine Wohnung mit 83 qm Wohnungsfläche, Baujahr 1912, einer anteiligen Grundstücksgröße von 52 qm und einem Bodenrichtwert von 43,00 € / qm in Ernst (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 64.100,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Ernst beläuft sich damit ab 2025 auf 72,53 €.
Grundsteuerwert
64.100,00 € |
× |
Steuermesszahl
0,31 ‰ |
× |
Hebesatz
365 % |
= |
Grundsteuer
72,53 € |
Grundsteuer Einfamilienhaus Ernst
Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1946) auf einem Grundstück von 514 qm (Bodenrichtwert 100,00 €) und einer Wohnungsfläche von 157 qm in Ernst (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 140.000,00 € und die Grundsteuer damit auf 158,41 €.
Grundsteuerwert
140.000,00 € |
× |
Steuermesszahl
0,31 ‰ |
× |
Hebesatz
365 % |
= |
Grundsteuer
158,41 € |
Grundsteuer Zweifamilienhaus Ernst
Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1934) in Ernst (Bodenrichtwert 43,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 215 qm und einer Wohnfläche von 143 qm beträgt 96.000,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 108,62 €.
Grundsteuerwert
96.000,00 € |
× |
Steuermesszahl
0,31 ‰ |
× |
Hebesatz
365 % |
= |
Grundsteuer
108,62 € |
Grundsteuer Geschäftsgrundstück Ernst
Für ein Geschäftsgrundstück (Bürogebäude) in Ernst mit einem Bodenwert von 52.804,00 Euro (Grundstücksfläche 1.228 qm × 43,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 2.875.837,95 Euro (Baujahr 2011, Normalherstellungskosten 1.736,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.365 qm), beträgt der Grundsteuerwert 1.610.700,00 Euro.
Grundsteuerwert
1.610.700,00 € |
× |
Steuermesszahl
0,34 ‰ |
× |
Hebesatz
365 % |
= |
Grundsteuer
1.998,89 € |
Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Simmern-Zell festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Ernst.
Zuständigkeiten
Zuständiges Finanzamt:
Finanzamt Simmern-ZellSchlossstr. 42, 56856 Zell
Zuständige Gemeinde:
Tools zur Bescheidprüfung
Bodenrichtwert Grundsteuer
Aktuelles zur Grundsteuer in Ernst
Informieren Sie sich hier, ob Ernst eine Erhöhungen der Grundsteuer plant
-
- Dachauer Nachrichten: Neue Grundsteuer: In diesen Bundesländern wird es merklich teurer
- Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung: Grundsteuer: So überprüfen Sie den Messbetrag vom Finanzamt
- Alb-Bote: Neuberechnung der Grundsteuer: Für Hausbesitzer wird es jetzt ernst | Südwest Presse Online
- Gießener Anzeiger: Grundsteuer: Ab Freitag wird es ernst
- Süddeutsche Zeitung: Steuern - München - EY-Studie: Bayerische Kommunen bei Grundsteuer genügsam - Bayern - SZ.de
Erhöhung:
Die Grundsteuer B ist seit 2013 um 7,4 % gestiegen.
Steueraufkommen
Ernst
© Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2021
© Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2021
Einzelne Steuerarten
Steuerart | Betrag (2022) |
---|---|
Grundsteuer A und B | 111.116,00 € |
Gewerbesteuer | 320.393,00 € |
Einkommensteuer (Anteil) | 341.140,00 € |
Umsatzsteuer (Anteil) | 39.946,00 € |
Weitere | Nicht bekannt |
Gut zu wissen:
Bei 547 Einwohnern in Ernst betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 203,14 Euro pro Kopf.
Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Ernst
Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)
-
Größere Gemeinden in der Nähe
Koblenz 420 % Neuwied 610 % Andernach 550 % Bad Neuenahr-Ahrweiler 410 % Idar-Oberstein 290 % Wachtberg 695 % Mayen 535 % Wittlich 380 % Lahnstein 480 % -
Gemeinden in der Nähe
Bruttig-Fankel 366 % Valwig 370 % Ellenz-Poltersdorf 365 % Klotten 380 % Beilstein 350 % Briedern 365 % Kail 365 % Mesenich 365 % Pommern 465 % -
Gemeinden mit ähnlichem Hebesatz
Regensburg 395 % Ratingen 400 % Marburg 390 % Aschaffenburg 400 % Aalen 370 % Fulda 340 % Sindelfingen 390 % Friedrichshafen 340 % Neu-Ulm 375 %