Grundsteuer Ernst

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zur Ermittlung der Grundsteuer in Ernst (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Ernst

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 300 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

365 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Ernst mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Ernst per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 394,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Ernst 8,17 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Bruttig-Fankel 366 % und in Valwig 370 %. Die Grundsteuer in Neuwied wird anhand eines Hebesatzes von 610 % berechnet.

Nachbargemeinden von Ernst

ErnstGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Ernst 365 %
Ellenz-Poltersdorf 365 %
Bruttig-Fankel 366 %
Valwig 370 %
Cochem 386 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Ernst

In Rheinland-Pfalz bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Ernst berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 213.700,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 365 %
=
Grundsteuer 2025 241,80 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Ernst ermittelt, hängt von der Art des Grundstücks ab. Für Wohngrundstücke wie Einfamilienhäuser wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. sonstige bebaute Grundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Ernst

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Ernst

Für eine Wohnung mit 83 qm Wohnungsfläche, Baujahr 1912, einer anteiligen Grundstücksgröße von 52 qm und einem Bodenrichtwert von 43,00 € / qm in Ernst (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 64.100,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Ernst beläuft sich damit ab 2025 auf 72,53 €.

Grundsteuerwert
64.100,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
72,53 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Ernst

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1946) auf einem Grundstück von 514 qm (Bodenrichtwert 100,00 €) und einer Wohnungsfläche von 157 qm in Ernst (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 140.000,00 € und die Grundsteuer damit auf 158,41 €.

Grundsteuerwert
140.000,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
158,41 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Ernst

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1934) in Ernst (Bodenrichtwert 43,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 215 qm und einer Wohnfläche von 143 qm beträgt 96.000,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 108,62 €.

Grundsteuerwert
96.000,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
108,62 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Ernst

Für ein Geschäftsgrundstück (Bürogebäude) in Ernst mit einem Bodenwert von 52.804,00 Euro (Grundstücksfläche 1.228 qm × 43,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 2.875.837,95 Euro (Baujahr 2011, Normalherstellungskosten 1.736,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.365 qm), beträgt der Grundsteuerwert 1.610.700,00 Euro.

Grundsteuerwert
1.610.700,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
1.998,89 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Simmern-Zell festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Ernst.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Ernst aus


Tools zur Bescheidprüfung

Grundstücksart

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert Grundsteuer

Den Bodenrichtwert Ernst mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Ernst.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Ernst.

Grundsteuer Hebesatz Ernst

Erhöhung:

Die Grundsteuer B ist seit 2013 um 7,4 % gestiegen.

Steueraufkommen Ernst

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 111.116,00 €
Gewerbesteuer 320.393,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 341.140,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 39.946,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 547 Einwohnern in Ernst betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 203,14 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Ernst

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Ernst beträgt 365 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Ernst ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Ernst wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Ernst in Rheinland-Pfalz liegt, bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)