Grundsteuer Frohnhofen

Hier finden Sie alle relevanten Infos zur Berechnung der Grundsteuer in Frohnhofen (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Frohnhofen

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 320 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

385 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Frohnhofen mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Frohnhofen per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 394,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Frohnhofen 2,55 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Altenkirchen 400 % und in Krottelbach 385 %. Die Grundsteuer in Saarbrücken wird anhand eines Hebesatzes von 520 % berechnet.

Nachbargemeinden von Frohnhofen

FrohnhofenGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
St. Wendel 350 %
Frohnhofen 385 %
Krottelbach 385 %
Breitenbach 390 %
Altenkirchen 400 %
Ohmbach 420 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Frohnhofen

In Rheinland-Pfalz berechnet sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Frohnhofen berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 118.200,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 385 %
=
Grundsteuer 2025 141,07 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Frohnhofen kalkuliert, hängt von der Art des Grundstücks ab. Für Wohngrundstücke wie Zweifamilienhäuser wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. Teileigentum werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Frohnhofen

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Frohnhofen

Für eine Wohnung mit 120 qm Wohnungsfläche, Baujahr 1915, einer anteiligen Grundstücksgröße von 84 qm und einem Bodenrichtwert von 45,00 € / qm in Frohnhofen (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 93.600,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Frohnhofen beläuft sich damit ab 2025 auf 111,71 €.

Grundsteuerwert
93.600,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
385 %
= Grundsteuer
111,71 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Frohnhofen

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 2007) auf einem Grundstück von 383 qm (Bodenrichtwert 45,00 €) und einer Wohnfläche von 119 qm in Frohnhofen (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 235.000,00 € und die Grundsteuer damit auf 280,47 €.

Grundsteuerwert
235.000,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
385 %
= Grundsteuer
280,47 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Frohnhofen

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1981) in Frohnhofen (Bodenrichtwert 45,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 212 qm und einer Wohnfläche von 129 qm beträgt 122.200,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 145,85 €.

Grundsteuerwert
122.200,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
385 %
= Grundsteuer
145,85 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Frohnhofen

Für ein Geschäftsgrundstück (Laden) in Frohnhofen mit einem Bodenwert von 67.635,00 Euro (Grundstücksfläche 1.503 qm × 45,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 1.316.776,70 Euro (Baujahr 1998, Normalherstellungskosten 1.360,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.253 qm), beträgt der Grundsteuerwert 899.800,00 Euro.

Grundsteuerwert
899.800,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
385 %
= Grundsteuer
1.177,83 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Kusel-Landstuhl festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Frohnhofen.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Frohnhofen aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Art des Grundstücks

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert

Den Bodenrichtwert Frohnhofen mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Frohnhofen.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Frohnhofen.

Aktuelles zur Grundsteuer in Frohnhofen

Informieren Sie sich hier, ob Frohnhofen eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

  • Für Frohnhofen sind aktuell keine Neuigkeiten bekannt.

Grundsteuer Hebesatz Frohnhofen

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Einfamilienhäuser ist seit 2021 um 5,5 % gestiegen.

Steueraufkommen Frohnhofen

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 46.428,00 €
Gewerbesteuer 20.499,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 260.579,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 2.135,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 499 Einwohnern in Frohnhofen betrug die Grundsteuer durchschnittlich 93,04 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Frohnhofen

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Frohnhofen beträgt 385 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Frohnhofen ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Frohnhofen wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Frohnhofen in Rheinland-Pfalz liegt, berechnet sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)