Grundsteuer Gödenroth

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Berechnung der Grundsteuer in Gödenroth (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Gödenroth

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 300 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

365 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Gödenroth mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Gödenroth per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 394,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Gödenroth 8,17 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Hollnich 365 % und in Braunshorn 365 %. Die Grundsteuer in Koblenz wird anhand eines Hebesatzes von 420 % berechnet.

Nachbargemeinden von Gödenroth

GödenrothGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Gödenroth 365 %
Beltheim 365 %
Braunshorn 365 %
Hollnich 365 %
Laubach 365 %
Roth 365 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Gödenroth

In Rheinland-Pfalz berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Gödenroth berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 92.100,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 365 %
=
Grundsteuer 2025 104,21 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Gödenroth bestimmt, hängt von der Grundstücksart ab. Für Wohngrundstücke wie Wohnungseigentum wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. gemischt genutzte Grundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Gödenroth

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Gödenroth

Für eine Eigentumswohnung mit 143 qm Wohnfläche, Baujahr 1981, einer anteiligen Grundstücksgröße von 87 qm und einem Bodenrichtwert von 59,00 € / qm in Gödenroth (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 145.800,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Gödenroth beläuft sich damit ab 2025 auf 164,97 €.

Grundsteuerwert
145.800,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
164,97 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Gödenroth

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1966) auf einem Grundstück von 528 qm (Bodenrichtwert 70,00 €) und einer Wohnfläche von 156 qm in Gödenroth (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 141.900,00 € und die Grundsteuer damit auf 160,56 €.

Grundsteuerwert
141.900,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
160,56 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Gödenroth

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 2004) in Gödenroth (Bodenrichtwert 59,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 202 qm und einer Wohnfläche von 115 qm beträgt 200.000,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 226,30 €.

Grundsteuerwert
200.000,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
226,30 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Gödenroth

Für ein Geschäftsgrundstück (Bürogebäude) in Gödenroth mit einem Bodenwert von 77.998,00 Euro (Grundstücksfläche 1.322 qm × 59,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 742.916,87 Euro (Baujahr 1998, Normalherstellungskosten 1.071,00 Euro, Brutto-Gundfläche 778 qm), beträgt der Grundsteuerwert 574.600,00 Euro.

Grundsteuerwert
574.600,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
713,06 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Fällen durch das Finanzamt Simmern-Zell festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Gödenroth.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Gödenroth aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Grundstücksart

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert Grundsteuer

Den Bodenrichtwert Gödenroth mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Gödenroth.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Gödenroth.

Aktuelles zur Grundsteuer in Gödenroth

Informieren Sie sich hier, ob Gödenroth eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Gödenroth

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Wohnungen ist seit 2013 um 8 % gestiegen.

Steueraufkommen Gödenroth

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 52.743,00 €
Gewerbesteuer 183.346,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 234.625,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 21.559,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 477 Einwohnern in Gödenroth betrug die Grundsteuer durchschnittlich 110,57 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Gödenroth

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Gödenroth beträgt 365 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Gödenroth ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Gödenroth wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Gödenroth in Rheinland-Pfalz liegt, berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)