Grundsteuer Hauptstuhl

Hier finden Sie alle wesentlichen Informationen zur Grundsteuer in Hauptstuhl (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Hauptstuhl

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 470 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

470 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Hauptstuhl mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Hauptstuhl per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 394,50 %. Damit liegt der Hebesatz in Hauptstuhl 19,14 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Hütschenhausen 390 % und in Langwieden 390 %. Die Grundsteuer in Kaiserslautern wird anhand eines Hebesatzes von 510 % berechnet.

Nachbargemeinden von Hauptstuhl

HauptstuhlGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Hütschenhausen 390 %
Langwieden 390 %
Ramstein-Miesenbach 390 %
Bruchmühlbach-Miesau 450 %
Landstuhl 460 %
Hauptstuhl 470 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Hauptstuhl

In Rheinland-Pfalz berechnet sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Hauptstuhl berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 109.200,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 470 %
=
Grundsteuer 2025 159,10 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Hauptstuhl bestimmt, hängt von der Grundstücksart ab. Für Wohngrundstücke wie Ein- oder Zweifamilienhäuser wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. gemischt genutzte Grundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Hauptstuhl

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Hauptstuhl

Für eine Eigentumswohnung mit 198 qm Wohnungsfläche, Baujahr 1971, einer anteiligen Grundstücksgröße von 102 qm und einem Bodenrichtwert von 106,00 € / qm in Hauptstuhl (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 164.500,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Hauptstuhl beläuft sich damit ab 2025 auf 239,68 €.

Grundsteuerwert
164.500,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
470 %
= Grundsteuer
239,68 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Hauptstuhl

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1923) auf einem Grundstück von 321 qm (Bodenrichtwert 120,00 €) und einer Wohnfläche von 127 qm in Hauptstuhl (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 114.600,00 € und die Grundsteuer damit auf 166,97 €.

Grundsteuerwert
114.600,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
470 %
= Grundsteuer
166,97 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Hauptstuhl

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1950) in Hauptstuhl (Bodenrichtwert 130,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 224 qm und einer Wohnfläche von 132 qm beträgt 107.000,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 155,90 €.

Grundsteuerwert
107.000,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
470 %
= Grundsteuer
155,90 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Hauptstuhl

Für ein Geschäftsgrundstück (Bürogebäude) in Hauptstuhl mit einem Bodenwert von 183.274,00 Euro (Grundstücksfläche 1.729 qm × 106,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 673.868,38 Euro (Baujahr 1992, Normalherstellungskosten 839,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.081 qm), beträgt der Grundsteuerwert 685.700,00 Euro.

Grundsteuerwert
685.700,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
470 %
= Grundsteuer
1.095,76 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Fällen durch das Finanzamt Kusel-Landstuhl festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Hauptstuhl.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Hauptstuhl aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Grundstücksart

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert Grundsteuer

Den Bodenrichtwert Hauptstuhl mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Hauptstuhl.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Hauptstuhl.

Aktuelles zur Grundsteuer in Hauptstuhl

Informieren Sie sich hier, ob Hauptstuhl eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Hauptstuhl

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Wohnungen ist seit 2021 um 4,4 % gestiegen.

Steueraufkommen Hauptstuhl

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2021)
Grundsteuer A und B 141.760,00 €
Gewerbesteuer 214.865,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 509.410,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 35.958,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 1.162 Einwohnern in Hauptstuhl betrug die Grundsteuer durchschnittlich 122,00 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Hauptstuhl

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Hauptstuhl beträgt 470 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Hauptstuhl ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Hauptstuhl wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Hauptstuhl in Rheinland-Pfalz liegt, berechnet sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)