Grundsteuer Kaltenborn

Hier finden Sie alle wesentlichen Infos zur Grundsteuer in Kaltenborn (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Kaltenborn

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 300 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

365 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Kaltenborn mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Kaltenborn per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 394,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Kaltenborn 8,17 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Siebenbach 365 % und in Hohenleimbach 365 %. Die Grundsteuer in Bonn wird anhand eines Hebesatzes von 680 % berechnet.

Nachbargemeinden von Kaltenborn

KaltenbornGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Heckenbach 315 %
Kaltenborn 365 %
Herresbach 365 %
Hohenleimbach 365 %
Kesseling 365 %
Siebenbach 365 %
Dümpelfeld 380 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Kaltenborn

In Rheinland-Pfalz bestimmt sich die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Kaltenborn berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 267.500,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 365 %
=
Grundsteuer 2025 302,68 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Kaltenborn ermittelt, hängt von der Art des Grundstücks ab. Für Wohngrundstücke wie Wohnungseigentum wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. sonstige bebaute Grundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Kaltenborn

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Kaltenborn

Für eine Eigentumswohnung mit 107 qm Wohnungsfläche, Baujahr 1972, einer anteiligen Grundstücksfläche von 69 qm und einem Bodenrichtwert von 99,00 € / qm in Kaltenborn (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 91.000,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Kaltenborn beläuft sich damit ab 2025 auf 102,97 €.

Grundsteuerwert
91.000,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
102,97 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Kaltenborn

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1911) auf einem Grundstück von 271 qm (Bodenrichtwert 40,00 €) und einer Wohnungsfläche von 84 qm in Kaltenborn (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 74.400,00 € und die Grundsteuer damit auf 84,18 €.

Grundsteuerwert
74.400,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
84,18 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Kaltenborn

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1956) in Kaltenborn (Bodenrichtwert 99,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 198 qm und einer Wohnfläche von 110 qm beträgt 86.000,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 97,31 €.

Grundsteuerwert
86.000,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
97,31 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Kaltenborn

Für ein Geschäftsgrundstück (Hotel) in Kaltenborn mit einem Bodenwert von 102.960,00 Euro (Grundstücksfläche 1.040 qm × 99,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 1.437.036,89 Euro (Baujahr 2006, Normalherstellungskosten 1.859,00 Euro, Brutto-Gundfläche 867 qm), beträgt der Grundsteuerwert 923.900,00 Euro.

Grundsteuerwert
923.900,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
1.146,57 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Fällen durch das Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Kaltenborn.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Kaltenborn aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Grundstücksart

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert Grundsteuer

Den Bodenrichtwert Kaltenborn mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Kaltenborn.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Kaltenborn.

Aktuelles zur Grundsteuer in Kaltenborn

Informieren Sie sich hier, ob Kaltenborn eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

  • Für Kaltenborn sind aktuell keine Neuigkeiten bekannt.

Grundsteuer Hebesatz Kaltenborn

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Einfamilienhäuser ist seit 2018 um 7,7 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Kaltenborn

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 47.905,00 €
Gewerbesteuer 35.881,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 154.894,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 5.459,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 337 Einwohnern in Kaltenborn betrug die Grundsteuer durchschnittlich 142,15 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Kaltenborn

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Kaltenborn beträgt 365 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Kaltenborn ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Kaltenborn wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Kaltenborn in Rheinland-Pfalz liegt, bestimmt sich die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)