Grundsteuer Kleinlangenfeld

Hier finden Sie alle wichtigen Angaben zur Ermittlung der Grundsteuer in Kleinlangenfeld (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Kleinlangenfeld

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 300 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

340 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Kleinlangenfeld mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Kleinlangenfeld per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 394,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Kleinlangenfeld 16,12 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Olzheim 500 % und in Neuendorf 365 %. Die Grundsteuer in Euskirchen wird anhand eines Hebesatzes von 496 % berechnet.

Nachbargemeinden von Kleinlangenfeld

KleinlangenfeldGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Kleinlangenfeld 340 %
Steffeln 365 %
Weinsheim 365 %
Schwirzheim 370 %
Olzheim 500 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Kleinlangenfeld

In Rheinland-Pfalz bestimmt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Kleinlangenfeld berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 82.200,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 340 %
=
Grundsteuer 2025 86,64 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Kleinlangenfeld bestimmt, hängt von der Grundstücksart ab. Für Wohngrundstücke wie Ein- oder Zweifamilienhäuser wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. gemischt genutzte Grundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Kleinlangenfeld

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Kleinlangenfeld

Für eine Eigentumswohnung mit 145 qm Wohnungsfläche, Baujahr 1959, einer anteiligen Grundstücksfläche von 72 qm und einem Bodenrichtwert von 50,00 € / qm in Kleinlangenfeld (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 105.100,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Kleinlangenfeld beläuft sich damit ab 2025 auf 110,78 €.

Grundsteuerwert
105.100,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
340 %
= Grundsteuer
110,78 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Kleinlangenfeld

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 2004) auf einem Grundstück von 324 qm (Bodenrichtwert 50,00 €) und einer Wohnfläche von 101 qm in Kleinlangenfeld (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 196.500,00 € und die Grundsteuer damit auf 207,11 €.

Grundsteuerwert
196.500,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
340 %
= Grundsteuer
207,11 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Kleinlangenfeld

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1946) in Kleinlangenfeld (Bodenrichtwert 24,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 234 qm und einer Wohnfläche von 133 qm beträgt 87.300,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 92,01 €.

Grundsteuerwert
87.300,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
340 %
= Grundsteuer
92,01 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Kleinlangenfeld

Für ein Geschäftsgrundstück (Hotel) in Kleinlangenfeld mit einem Bodenwert von 41.150,00 Euro (Grundstücksfläche 823 qm × 50,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 2.275.999,03 Euro (Baujahr 2010, Normalherstellungskosten 1.859,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.177 qm), beträgt der Grundsteuerwert 1.274.400,00 Euro.

Grundsteuerwert
1.274.400,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
340 %
= Grundsteuer
1.473,22 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Bitburg-Prüm festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Kleinlangenfeld.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Kleinlangenfeld aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Art des Grundstücks

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert Grundsteuer

Den Bodenrichtwert Kleinlangenfeld mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Kleinlangenfeld.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Kleinlangenfeld.

Aktuelles zur Grundsteuer in Kleinlangenfeld

Informieren Sie sich hier, ob Kleinlangenfeld eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Kleinlangenfeld

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Wohnungen ist seit 2010 um 6,3 % gestiegen.

Steueraufkommen Kleinlangenfeld

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 10.163,00 €
Gewerbesteuer 32.862,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 62.497,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 2.335,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 149 Einwohnern in Kleinlangenfeld betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 68,21 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Kleinlangenfeld

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Kleinlangenfeld beträgt 340 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Kleinlangenfeld ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Kleinlangenfeld wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Kleinlangenfeld in Rheinland-Pfalz liegt, bestimmt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)