Grundsteuer Landkern

Hier finden Sie alle relevanten Angaben zur Berechnung der Grundsteuer in Landkern (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Landkern

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 300 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

365 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Landkern mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Landkern per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 394,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Landkern 8,17 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Greimersburg 365 % und in Illerich 365 %. Die Grundsteuer in Neuwied wird anhand eines Hebesatzes von 610 % berechnet.

Nachbargemeinden von Landkern

LandkernGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Landkern 365 %
Büchel 365 %
Greimersburg 365 %
Illerich 365 %
Kaisersesch 365 %
Leienkaul 365 %
Masburg 365 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Landkern

In Rheinland-Pfalz berechnet sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Landkern berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 245.600,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 365 %
=
Grundsteuer 2025 277,90 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Landkern berechnet, hängt von der Grundstücksart ab. Für Wohngrundstücke wie Zweifamilienhäuser wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. Geschäftsgrundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Landkern

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Landkern

Für eine Wohnung mit 144 qm Wohnfläche, Baujahr 1991, einer anteiligen Grundstücksfläche von 77 qm und einem Bodenrichtwert von 1,80 € / qm in Landkern (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 173.800,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Landkern beläuft sich damit ab 2025 auf 196,65 €.

Grundsteuerwert
173.800,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
196,65 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Landkern

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1903) auf einem Grundstück von 322 qm (Bodenrichtwert 40,00 €) und einer Wohnungsfläche von 120 qm in Landkern (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 93.400,00 € und die Grundsteuer damit auf 105,68 €.

Grundsteuerwert
93.400,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
105,68 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Landkern

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1997) in Landkern (Bodenrichtwert 40,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 218 qm und einer Wohnfläche von 135 qm beträgt 170.800,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 193,26 €.

Grundsteuerwert
170.800,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
193,26 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Landkern

Für ein Geschäftsgrundstück (Laden) in Landkern mit einem Bodenwert von 1.927,00 Euro (Grundstücksfläche 1.071 qm × 1,80 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 1.447.976,09 Euro (Baujahr 2011, Normalherstellungskosten 1.633,00 Euro, Brutto-Gundfläche 765 qm), beträgt der Grundsteuerwert 942.400,00 Euro.

Grundsteuerwert
942.400,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
1.169,53 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Fällen durch das Finanzamt Simmern-Zell festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Landkern.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Landkern aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Art des Grundstücks

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert Grundsteuer

Den Bodenrichtwert Landkern mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Landkern.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Landkern.

Aktuelles zur Grundsteuer in Landkern

Informieren Sie sich hier, ob Landkern eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Landkern

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Einfamilienhäuser ist seit 2013 um 8 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Landkern

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 90.233,00 €
Gewerbesteuer 178.713,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 494.165,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 11.759,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 961 Einwohnern in Landkern betrug die Grundsteuer durchschnittlich 93,89 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Landkern

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Landkern beträgt 365 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Landkern ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Landkern wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Landkern in Rheinland-Pfalz liegt, berechnet sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)