Grundsteuer Lutzerath

Hier finden Sie alle wesentlichen Informationen zur Berechnung der Grundsteuer in Lutzerath (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Lutzerath

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 300 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

400 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Lutzerath mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Lutzerath per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 394,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Lutzerath 1,31 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Wagenhausen 400 % und in Gillenbeuren 400 %. Die Grundsteuer in Trier wird anhand eines Hebesatzes von 550 % berechnet.

Nachbargemeinden von Lutzerath

LutzerathGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Weiler 365 %
Gevenich 380 %
Hontheim 390 %
Lutzerath 400 %
Gillenbeuren 400 %
Kliding 400 %
Urschmitt 400 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Lutzerath

In Rheinland-Pfalz berechnet sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Lutzerath berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 158.500,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 400 %
=
Grundsteuer 2025 196,54 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Lutzerath bestimmt, hängt von der Grundstücksart ab. Für Wohngrundstücke wie Einfamilienhäuser wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. sonstige bebaute Grundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Lutzerath

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Lutzerath

Für eine Wohnung mit 93 qm Wohnungsfläche, Baujahr 1992, einer anteiligen Grundstücksfläche von 65 qm und einem Bodenrichtwert von 43,00 € / qm in Lutzerath (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 122.300,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Lutzerath beläuft sich damit ab 2025 auf 151,65 €.

Grundsteuerwert
122.300,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
151,65 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Lutzerath

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1996) auf einem Grundstück von 539 qm (Bodenrichtwert 30,00 €) und einer Wohnfläche von 206 qm in Lutzerath (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 287.300,00 € und die Grundsteuer damit auf 356,25 €.

Grundsteuerwert
287.300,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
356,25 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Lutzerath

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1912) in Lutzerath (Bodenrichtwert 30,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 335 qm und einer Wohnfläche von 211 qm beträgt 138.700,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 171,99 €.

Grundsteuerwert
138.700,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
171,99 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Lutzerath

Für ein Geschäftsgrundstück (Verwaltungsgebäude) in Lutzerath mit einem Bodenwert von 32.078,00 Euro (Grundstücksfläche 746 qm × 43,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 1.074.424,90 Euro (Baujahr 2000, Normalherstellungskosten 1.071,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.066 qm), beträgt der Grundsteuerwert 719.200,00 Euro.

Grundsteuerwert
719.200,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
978,12 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Simmern-Zell festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Lutzerath.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Lutzerath aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Art des Grundstücks

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert (BRW)

Den Bodenrichtwert Lutzerath mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Lutzerath.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Lutzerath.

Aktuelles zur Grundsteuer in Lutzerath

Informieren Sie sich hier, ob Lutzerath eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Lutzerath

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Einfamilienhäuser ist seit 2011 um 17,6 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Lutzerath

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 190.695,00 €
Gewerbesteuer 362.331,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 662.971,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 55.289,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 1.473 Einwohnern in Lutzerath betrug die Grundsteuer durchschnittlich 129,46 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Lutzerath

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Lutzerath beträgt 400 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Lutzerath ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Lutzerath wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Lutzerath in Rheinland-Pfalz liegt, berechnet sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)