Grundsteuer Neustadt/Westerwald

Hier finden Sie alle wichtigen Infos zur Berechnung der Grundsteuer in Neustadt/Westerwald (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Neustadt/Westerwald

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 300 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

365 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Neustadt/Westerwald mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Neustadt/Westerwald per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 394,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Neustadt/Westerwald 8,17 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Niederroßbach 365 % und in Oberroßbach 365 %. Die Grundsteuer in Siegen wird anhand eines Hebesatzes von 585 % berechnet.

Nachbargemeinden von Neustadt/Westerwald

Neustadt/WesterwaldGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Neustadt/Westerwald 365 %
Hellenhahn-Schellenberg 365 %
Höhn 365 %
Niederroßbach 365 %
Rennerod 365 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Neustadt/Westerwald

In Rheinland-Pfalz bestimmt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Neustadt/Westerwald berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 76.600,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 365 %
=
Grundsteuer 2025 86,67 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Neustadt/Westerwald bestimmt, hängt von der Grundstücksart ab. Für Wohngrundstücke wie Einfamilienhäuser wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. Geschäftsgrundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Neustadt/Westerwald

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Neustadt/Westerwald

Für eine Wohnung mit 71 qm Wohnungsfläche, Baujahr 1932, einer anteiligen Grundstücksgröße von 46 qm und einem Bodenrichtwert von 70,00 € / qm in Neustadt/Westerwald (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 55.400,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Neustadt/Westerwald beläuft sich damit ab 2025 auf 62,69 €.

Grundsteuerwert
55.400,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
62,69 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Neustadt/Westerwald

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1932) auf einem Grundstück von 597 qm (Bodenrichtwert 50,00 €) und einer Wohnungsfläche von 184 qm in Neustadt/Westerwald (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 147.000,00 € und die Grundsteuer damit auf 166,33 €.

Grundsteuerwert
147.000,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
166,33 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Neustadt/Westerwald

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1966) in Neustadt/Westerwald (Bodenrichtwert 130,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 231 qm und einer Wohnfläche von 127 qm beträgt 104.300,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 118,02 €.

Grundsteuerwert
104.300,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
118,02 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Neustadt/Westerwald

Für ein Geschäftsgrundstück (Laden) in Neustadt/Westerwald mit einem Bodenwert von 72.730,00 Euro (Grundstücksfläche 1.039 qm × 70,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 2.242.215,36 Euro (Baujahr 2012, Normalherstellungskosten 1.633,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.155 qm), beträgt der Grundsteuerwert 1.273.200,00 Euro.

Grundsteuerwert
1.273.200,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
1.580,05 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Neustadt/Westerwald.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Neustadt/Westerwald aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Grundstücksart

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert

Den Bodenrichtwert Neustadt/Westerwald mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Neustadt/Westerwald.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Neustadt/Westerwald.

Aktuelles zur Grundsteuer in Neustadt/Westerwald

Informieren Sie sich hier, ob Neustadt/Westerwald eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Neustadt/Westerwald

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Wohnungen ist seit 2013 um 7,4 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Neustadt/Westerwald

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 48.596,00 €
Gewerbesteuer 62.479,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 269.715,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 15.829,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 587 Einwohnern in Neustadt/Westerwald betrug die Grundsteuer durchschnittlich 82,79 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Neustadt/Westerwald

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Neustadt/Westerwald beträgt 365 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Neustadt/Westerwald ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Neustadt/Westerwald wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Neustadt/Westerwald in Rheinland-Pfalz liegt, bestimmt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)