Grundsteuer Laußig

Hier finden Sie alle wesentlichen Angaben zur Ermittlung der Grundsteuer in Laußig (Gemeinde in Sachsen).

Grundsteuer Hebesatz Laußig

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 300 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

400 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Laußig mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Laußig per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Sachsen mit bis zu 5.000 Einwohnern 423,65 %. Damit liegt der Hebesatz in Laußig 5,91 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Zschepplin 420 % und in Bad Düben 450 %. Die Grundsteuer in Leipzig wird anhand eines Hebesatzes von 650 % berechnet.

Nachbargemeinden von Laußig

LaußigGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Laußig 400 %
Mockrehna 400 %
Doberschütz 412 %
Trossin 415 %
Zschepplin 420 %
Bad Schmiedeberg 430 %
Bad Düben 450 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Laußig

In Sachsen berechnet sich die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell (mit Abweichungen) wie folgt:

Grundsteuer Laußig berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 184.200,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0,36 Promille
×
Hebesatz 400 %
=
Grundsteuer 2025 265,25 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Laußig bestimmt, hängt von der Art des Grundstücks ab. Für Wohngrundstücke wie Zweifamilienhäuser wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. Geschäftsgrundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Laußig

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Laußig

Für eine Wohnung mit 63 qm Wohnungsfläche, Baujahr 1966, einer anteiligen Grundstücksgröße von 42 qm und einem Bodenrichtwert von 35,00 € / qm in Laußig (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 44.400,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Laußig beläuft sich damit ab 2025 auf 63,94 €.

Grundsteuerwert
44.400,00 €
× Steuermesszahl
0,36 ‰
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
63,94 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Laußig

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1941) auf einem Grundstück von 296 qm (Bodenrichtwert 60,00 €) und einer Wohnfläche von 88 qm in Laußig (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 78.200,00 € und die Grundsteuer damit auf 112,61 €.

Grundsteuerwert
78.200,00 €
× Steuermesszahl
0,36 ‰
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
112,61 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Laußig

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1951) in Laußig (Bodenrichtwert 35,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 224 qm und einer Wohnfläche von 117 qm beträgt 65.800,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 94,75 €.

Grundsteuerwert
65.800,00 €
× Steuermesszahl
0,36 ‰
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
94,75 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Laußig

Für ein Geschäftsgrundstück (Kino) in Laußig mit einem Bodenwert von 45.675,00 Euro (Grundstücksfläche 1.305 qm × 35,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 365.226,91 Euro (Baujahr 1989, Normalherstellungskosten 1.004,00 Euro, Brutto-Gundfläche 816 qm), beträgt der Grundsteuerwert 328.700,00 Euro.

Grundsteuerwert
328.700,00 €
× Steuermesszahl
0,72 ‰
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
946,64 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Eilenburg festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Laußig.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Laußig aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Grundstücksart

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert

Den Bodenrichtwert Laußig mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Laußig.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Laußig.

Aktuelles zur Grundsteuer in Laußig

Informieren Sie sich hier, ob Laußig eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

  • Für Laußig sind aktuell keine Neuigkeiten bekannt.

Grundsteuer Hebesatz Laußig

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Wohnungen ist seit 2016 um 9,6 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Laußig

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 454.551,00 €
Gewerbesteuer 551.782,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 1.184.653,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 101.724,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 3.581 Einwohnern in Laußig betrug die Grundsteuer durchschnittlich 126,93 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Laußig

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Laußig beträgt 400 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Laußig ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Laußig wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Laußig in Sachsen liegt, berechnet sich die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell (mit Abweichungen).

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)