Grundsteuer Föhrden-Barl

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Ermittlung der Grundsteuer in Föhrden-Barl (Gemeinde in Schleswig-Holstein).

Grundsteuer Hebesatz Föhrden-Barl

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 315 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

350 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Föhrden-Barl mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Föhrden-Barl per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Schleswig-Holstein mit bis zu 5.000 Einwohnern 341,05 %. Damit liegt der Hebesatz in Föhrden-Barl 2,62 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Wrist 350 % und in Borstel 425 %. Die Grundsteuer in Neumünster wird anhand eines Hebesatzes von 480 % berechnet.

Nachbargemeinden von Föhrden-Barl

Föhrden-BarlGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Quarnstedt 270 %
Hingstheide 280 %
Föhrden-Barl 350 %
Wrist 350 %
Hagen 380 %
Hitzhusen 390 %
Mönkloh 390 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Föhrden-Barl

In Schleswig-Holstein ermittelt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Föhrden-Barl berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 154.800,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 350 %
=
Grundsteuer 2025 167,96 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Föhrden-Barl bestimmt, hängt von der Art des Grundstücks ab. Für Wohngrundstücke wie Wohnungseigentum wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. Teileigentum werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Föhrden-Barl

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Föhrden-Barl

Für eine Eigentumswohnung mit 116 qm Wohnfläche, Baujahr 2007, einer anteiligen Grundstücksgröße von 58 qm und einem Bodenrichtwert von 122,00 € / qm in Föhrden-Barl (Mietniveaustufe 3) beträgt der Grundsteuerwert 244.600,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Föhrden-Barl beläuft sich damit ab 2025 auf 265,39 €.

Grundsteuerwert
244.600,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
265,39 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Föhrden-Barl

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1966) auf einem Grundstück von 484 qm (Bodenrichtwert 90,00 €) und einer Wohnfläche von 170 qm in Föhrden-Barl (Mietniveaustufe 3) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 192.700,00 € und die Grundsteuer damit auf 209,08 €.

Grundsteuerwert
192.700,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
209,08 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Föhrden-Barl

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1988) in Föhrden-Barl (Bodenrichtwert 122,00 €, Mietniveaustufe 3) mit einer Grundstücksfläche von 254 qm und einer Wohnfläche von 136 qm beträgt 195.900,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 212,55 €.

Grundsteuerwert
195.900,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
212,55 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Föhrden-Barl

Für ein Geschäftsgrundstück (Bürogebäude) in Föhrden-Barl mit einem Bodenwert von 127.246,00 Euro (Grundstücksfläche 1.043 qm × 122,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 1.260.387,91 Euro (Baujahr 2003, Normalherstellungskosten 1.071,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.159 qm), beträgt der Grundsteuerwert 1.040.700,00 Euro.

Grundsteuerwert
1.040.700,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
1.238,44 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Neumünster festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Föhrden-Barl.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Föhrden-Barl aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Art des Grundstücks

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert

Den Bodenrichtwert Föhrden-Barl mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Föhrden-Barl.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Föhrden-Barl.

Aktuelles zur Grundsteuer in Föhrden-Barl

Informieren Sie sich hier, ob Föhrden-Barl eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

  • Für Föhrden-Barl sind aktuell keine Neuigkeiten bekannt.

Grundsteuer Hebesatz Föhrden-Barl

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Wohnungen ist seit 2020 um 5,4 % gestiegen.

Steueraufkommen Föhrden-Barl

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 42.251,00 €
Gewerbesteuer 23.392,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 164.165,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 2.113,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 299 Einwohnern in Föhrden-Barl betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 141,31 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Föhrden-Barl

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Föhrden-Barl beträgt 350 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Föhrden-Barl ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Föhrden-Barl wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Föhrden-Barl in Schleswig-Holstein liegt, ermittelt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)