Grundsteuer Steinbergkirche

Hier finden Sie alle wesentlichen Informationen zur Grundsteuer in Steinbergkirche (Gemeinde in Schleswig-Holstein).

Grundsteuer Hebesatz Steinbergkirche

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 425 Prozent (2023) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

425 Prozent (2023)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Steinbergkirche mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Steinbergkirche per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Schleswig-Holstein mit bis zu 5.000 Einwohnern 341,05 %. Damit liegt der Hebesatz in Steinbergkirche 24,62 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Steinberg 370 % und in Sterup 425 %. Die Grundsteuer in Flensburg wird anhand eines Hebesatzes von 690 % berechnet.

Nachbargemeinden von Steinbergkirche

SteinbergkircheGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Sörup 340 %
Westerholz 350 %
Steinbergkirche 360 %
Dollerup 360 %
Steinberg 370 %
Sterup 425 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Steinbergkirche

In Schleswig-Holstein ermittelt sich die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Steinbergkirche berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 0,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0 Promille
×
Hebesatz 425 %
=
Grundsteuer 2025 0,00 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Steinbergkirche kalkuliert, hängt von der Grundstücksart ab. Für Wohngrundstücke wie Einfamilienhäuser wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. Teileigentum werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Steinbergkirche

Beispiele

Grundsteuer Einfamilienhaus Steinbergkirche

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1969) auf einem Grundstück von 378 qm (Bodenrichtwert 70,00 €) und einer Wohnungsfläche von 118 qm in Steinbergkirche (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 0,00 € und die Grundsteuer damit auf 0,00 €.

Grundsteuerwert
0,00 €
× Steuermesszahl
0 ‰
× Hebesatz
425 %
= Grundsteuer
0,00 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Steinbergkirche

Für ein Geschäftsgrundstück (Verwaltungsgebäude) in Steinbergkirche mit einem Bodenwert von 134.456,00 Euro (Grundstücksfläche 1.372 qm × 98,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 1.213.852,32 Euro (Baujahr 2002, Normalherstellungskosten 1.071,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.144 qm), beträgt der Grundsteuerwert 876.400,00 Euro.

Grundsteuerwert
876.400,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
425 %
= Grundsteuer
1.072,73 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Fällen durch das Finanzamt Flensburg festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Steinbergkirche.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Steinbergkirche aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Art des Grundstücks

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert Grundsteuer

Den Bodenrichtwert Steinbergkirche mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Steinbergkirche.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Steinbergkirche.

Aktuelles zur Grundsteuer in Steinbergkirche

Informieren Sie sich hier, ob Steinbergkirche eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

  • Für Steinbergkirche sind aktuell keine Neuigkeiten bekannt.

Grundsteuer Hebesatz Steinbergkirche

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Einfamilienhäuser ist seit 2022 um 18,1 % gestiegen.

Steueraufkommen Steinbergkirche

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 438.218,00 €
Gewerbesteuer 729.560,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 1.204.397,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 71.301,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 2.742 Einwohnern in Steinbergkirche betrug die Grundsteuer durchschnittlich 159,82 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Steinbergkirche

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Steinbergkirche beträgt 425 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Steinbergkirche ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Steinbergkirche wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Steinbergkirche in Schleswig-Holstein liegt, ermittelt sich die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)