Grundsteuer Friedrichroda

Hier finden Sie alle wesentlichen Informationen zur Berechnung der Grundsteuer in Friedrichroda (Stadt in Thüringen).

Grundsteuer Hebesatz Friedrichroda

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 300 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

470 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Friedrichroda mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Stadt Friedrichroda per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Stadt nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Thüringen mit mehr als 5.000 und bis zu 10.000 Einwohnern 401,40 %. Damit liegt der Hebesatz in Friedrichroda 17,09 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Waltershausen 400 % und in Bad Tabarz 470 %. Die Grundsteuer in Erfurt wird anhand eines Hebesatzes von 550 % berechnet.

Nachbargemeinden von Friedrichroda

FriedrichrodaGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Floh-Seligenthal 390 %
Georgenthal 400 %
Waltershausen 400 %
Friedrichroda 470 %
Bad Tabarz 470 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Friedrichroda

In Thüringen bestimmt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Friedrichroda berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 82.600,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 470 %
=
Grundsteuer 2025 120,35 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Friedrichroda berechnet, hängt von der Grundstücksart ab. Für Wohngrundstücke wie Eigentumswohnungen wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. Teileigentum werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Friedrichroda

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Friedrichroda

Für eine Wohnung mit 64 qm Wohnfläche, Baujahr 1912, einer anteiligen Grundstücksgröße von 43 qm und einem Bodenrichtwert von 14,00 € / qm in Friedrichroda (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 45.100,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Friedrichroda beläuft sich damit ab 2025 auf 65,71 €.

Grundsteuerwert
45.100,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
470 %
= Grundsteuer
65,71 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Friedrichroda

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1973) auf einem Grundstück von 313 qm (Bodenrichtwert 36,00 €) und einer Wohnungsfläche von 99 qm in Friedrichroda (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 99.400,00 € und die Grundsteuer damit auf 144,83 €.

Grundsteuerwert
99.400,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
470 %
= Grundsteuer
144,83 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Friedrichroda

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1938) in Friedrichroda (Bodenrichtwert 32,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 150 qm und einer Wohnfläche von 82 qm beträgt 58.000,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 84,51 €.

Grundsteuerwert
58.000,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
470 %
= Grundsteuer
84,51 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Friedrichroda

Für ein Geschäftsgrundstück (Ärztehaus) in Friedrichroda mit einem Bodenwert von 10.556,00 Euro (Grundstücksfläche 754 qm × 14,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 2.160.573,42 Euro (Baujahr 2008, Normalherstellungskosten 2.075,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.078 qm), beträgt der Grundsteuerwert 1.194.100,00 Euro.

Grundsteuerwert
1.194.100,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
470 %
= Grundsteuer
1.908,15 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Gotha festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Stadt Friedrichroda.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Friedrichroda aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Art des Grundstücks

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert Grundsteuer

Den Bodenrichtwert Friedrichroda mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Friedrichroda.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Friedrichroda.

Aktuelles zur Grundsteuer in Friedrichroda

Informieren Sie sich hier, ob Friedrichroda eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Friedrichroda

Erhöhung:

Die Grundsteuer B ist seit 2014 um 17,5 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Friedrichroda

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 900.851,00 €
Gewerbesteuer 2.203.086,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 2.382.148,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 385.221,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 7.144 Einwohnern in Friedrichroda betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 126,10 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Friedrichroda

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Friedrichroda beträgt 470 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Friedrichroda ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Friedrichroda wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Friedrichroda in Thüringen liegt, bestimmt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)