Grundsteuer Wünschendorf/Elster

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zur Ermittlung der Grundsteuer in Wünschendorf/Elster (Gemeinde in Thüringen).

Grundsteuer Hebesatz Wünschendorf/Elster

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 305 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

410 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Wünschendorf/Elster mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Wünschendorf/Elster per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Thüringen mit bis zu 5.000 Einwohnern 394,31 %. Damit liegt der Hebesatz in Wünschendorf/Elster 3,98 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Endschütz 405 % und in Teichwitz 405 %. Die Grundsteuer in Gera wird anhand eines Hebesatzes von 600 % berechnet.

Nachbargemeinden von Wünschendorf/Elster

Wünschendorf/ElsterGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Zedlitz 390 %
Endschütz 405 %
Teichwitz 405 %
Wünschendorf/Elster 410 %
Berga/Elster 426 %
Weida 450 %
Gera 600 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Wünschendorf/Elster

In Thüringen berechnet sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Wünschendorf/Elster berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 132.600,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 410 %
=
Grundsteuer 2025 168,53 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Wünschendorf/Elster ermittelt, hängt von der Art des Grundstücks ab. Für Wohngrundstücke wie Einfamilienhäuser wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. Teileigentum werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Wünschendorf/Elster

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Wünschendorf/Elster

Für eine Wohnung mit 79 qm Wohnungsfläche, Baujahr 1955, einer anteiligen Grundstücksfläche von 53 qm und einem Bodenrichtwert von 30,00 € / qm in Wünschendorf/Elster (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 54.300,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Wünschendorf/Elster beläuft sich damit ab 2025 auf 69,02 €.

Grundsteuerwert
54.300,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
410 %
= Grundsteuer
69,02 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Wünschendorf/Elster

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 2002) auf einem Grundstück von 491 qm (Bodenrichtwert 37,00 €) und einer Wohnungsfläche von 156 qm in Wünschendorf/Elster (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 305.500,00 € und die Grundsteuer damit auf 388,29 €.

Grundsteuerwert
305.500,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
410 %
= Grundsteuer
388,29 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Wünschendorf/Elster

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1939) in Wünschendorf/Elster (Bodenrichtwert 35,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 160 qm und einer Wohnfläche von 106 qm beträgt 68.100,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 86,56 €.

Grundsteuerwert
68.100,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
410 %
= Grundsteuer
86,56 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Wünschendorf/Elster

Für ein Geschäftsgrundstück (Kino) in Wünschendorf/Elster mit einem Bodenwert von 22.410,00 Euro (Grundstücksfläche 747 qm × 30,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 1.119.026,37 Euro (Baujahr 2004, Normalherstellungskosten 1.282,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.068 qm), beträgt der Grundsteuerwert 741.900,00 Euro.

Grundsteuerwert
741.900,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
410 %
= Grundsteuer
1.034,23 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Fällen durch das Finanzamt Gera festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Wünschendorf/Elster.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Wünschendorf/Elster aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Grundstücksart

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert (BRW)

Den Bodenrichtwert Wünschendorf/Elster mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Wünschendorf/Elster.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Wünschendorf/Elster.

Aktuelles zur Grundsteuer in Wünschendorf/Elster

Informieren Sie sich hier, ob Wünschendorf/Elster eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

  • Für Wünschendorf/Elster sind aktuell keine Neuigkeiten bekannt.

Grundsteuer Hebesatz Wünschendorf/Elster

Erhöhung:

Die Grundsteuer B ist seit 2021 um 5,4 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Wünschendorf/Elster

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 333.045,00 €
Gewerbesteuer 866.515,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 916.039,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 160.097,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 2.782 Einwohnern in Wünschendorf/Elster betrug die Grundsteuer durchschnittlich 119,71 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Wünschendorf/Elster

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Wünschendorf/Elster beträgt 410 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Wünschendorf/Elster ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Wünschendorf/Elster wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Wünschendorf/Elster in Thüringen liegt, berechnet sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)