Grundsteuer Wutha-Farnroda

Hier finden Sie alle relevanten Angaben zur Berechnung der Grundsteuer in Wutha-Farnroda (Gemeinde in Thüringen).

Grundsteuer Hebesatz Wutha-Farnroda

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 320 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

450 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Wutha-Farnroda mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Wutha-Farnroda per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Thüringen mit mehr als 5.000 und bis zu 10.000 Einwohnern 401,40 %. Damit liegt der Hebesatz in Wutha-Farnroda 12,11 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Seebach 389 % und in Ruhla 425 %. Die Grundsteuer in Erfurt wird anhand eines Hebesatzes von 550 % berechnet.

Nachbargemeinden von Wutha-Farnroda

Wutha-FarnrodaGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Gerstungen 389 %
Hörselberg-Hainich 389 %
Seebach 389 %
Ruhla 425 %
Wutha-Farnroda 450 %
Eisenach 472 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Wutha-Farnroda

In Thüringen bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Wutha-Farnroda berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 241.000,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 450 %
=
Grundsteuer 2025 336,20 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Wutha-Farnroda bestimmt, hängt von der Grundstücksart ab. Für Wohngrundstücke wie Wohnungseigentum wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. sonstige bebaute Grundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Wutha-Farnroda

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Wutha-Farnroda

Für eine Wohnung mit 71 qm Wohnfläche, Baujahr 1906, einer anteiligen Grundstücksfläche von 37 qm und einem Bodenrichtwert von 47,00 € / qm in Wutha-Farnroda (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 50.600,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Wutha-Farnroda beläuft sich damit ab 2025 auf 70,59 €.

Grundsteuerwert
50.600,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
450 %
= Grundsteuer
70,59 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Wutha-Farnroda

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1907) auf einem Grundstück von 317 qm (Bodenrichtwert 41,00 €) und einer Wohnfläche von 106 qm in Wutha-Farnroda (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 86.100,00 € und die Grundsteuer damit auf 120,11 €.

Grundsteuerwert
86.100,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
450 %
= Grundsteuer
120,11 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Wutha-Farnroda

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1926) in Wutha-Farnroda (Bodenrichtwert 47,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 170 qm und einer Wohnfläche von 99 qm beträgt 71.500,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 99,74 €.

Grundsteuerwert
71.500,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
450 %
= Grundsteuer
99,74 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Wutha-Farnroda

Für ein Geschäftsgrundstück (Ärztehaus) in Wutha-Farnroda mit einem Bodenwert von 62.698,00 Euro (Grundstücksfläche 1.334 qm × 47,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 1.099.278,72 Euro (Baujahr 1995, Normalherstellungskosten 1.705,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.335 qm), beträgt der Grundsteuerwert 755.200,00 Euro.

Grundsteuerwert
755.200,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
450 %
= Grundsteuer
1.155,47 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Eisenach festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Wutha-Farnroda.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Wutha-Farnroda aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Art des Grundstücks

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert

Den Bodenrichtwert Wutha-Farnroda mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Wutha-Farnroda.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Wutha-Farnroda.

Aktuelles zur Grundsteuer in Wutha-Farnroda

Informieren Sie sich hier, ob Wutha-Farnroda eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Wutha-Farnroda

Erhöhung:

Die Grundsteuer B ist seit 2014 um 15,4 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Wutha-Farnroda

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 731.232,00 €
Gewerbesteuer 2.177.756,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 2.236.151,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 509.700,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 6.286 Einwohnern in Wutha-Farnroda betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 116,33 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Wutha-Farnroda

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Wutha-Farnroda beträgt 450 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Wutha-Farnroda ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Wutha-Farnroda wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Wutha-Farnroda in Thüringen liegt, bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)