Grundsteuer Pürgen

Hier finden Sie alle relevanten Infos zur Ermittlung der Grundsteuer in Pürgen (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Pürgen

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 280 Prozent (2023) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

280 Prozent (2023)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Pürgen mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Pürgen per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit bis zu 5.000 Einwohnern 354,80 %. Damit liegt der Hebesatz in Pürgen 26,72 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Schwifting 300 % und in Penzing 330 %. Die Grundsteuer in Augsburg wird anhand eines Hebesatzes von 555 % berechnet.

Nachbargemeinden von Pürgen

PürgenGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2023

Gemeinde Grundsteuer B
Pürgen 280 %
Fuchstal 280 %
Hofstetten 280 %
Schwifting 300 %
Unterdießen 300 %
Vilgertshofen 320 %
Landsberg am Lech 370 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2023

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Pürgen

In Bayern ermittelt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Pürgen berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 63,55 €
×
Hebesatz 280,00 %
=
Grundsteuer 2025 177,94 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Pürgen ermittelt, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Pürgen

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Pürgen

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 75 qm (Wohnfläche 145 qm) in Pürgen beträgt der Grundsteuermessbetrag 53,75 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Pürgen beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 150,50 €.

Grundsteuermessbetrag
53,75 €
× Hebesatz
280 %
= Grundsteuer
150,50 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Pürgen

Für ein 137 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 430 qm in Pürgen beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 65,14 € und die Grundsteuer beträgt damit 182,39 €.

Grundsteuermessbetrag
65,14 €
× Hebesatz
280 %
= Grundsteuer
182,39 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Pürgen

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Pürgen mit 197 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 382 qm beträgt 84,22 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 235,82 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
84,22 €
× Hebesatz
280 %
= Grundsteuer
235,82 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Fällen durch das Finanzamt Landsberg am Lech festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Pürgen.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Pürgen aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Pürgen.

Aktuelles zur Grundsteuer in Pürgen

Informieren Sie sich hier, ob Pürgen eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Pürgen

Keine Veränderung:

Die Grundsteuer B hat sich seit 2008 nicht geändert.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Pürgen

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 322.437,00 €
Gewerbesteuer 1.698.925,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 2.750.537,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 136.209,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 3.588 Einwohnern in Pürgen betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 89,87 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Pürgen

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Pürgen beträgt 280 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Pürgen hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Pürgen wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Pürgen (Bayern) ermittelt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)