Grundsteuer Wipfeld

Hier finden Sie alle wesentlichen Infos zur Grundsteuer in Wipfeld (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Wipfeld

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 365 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

350 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Wipfeld mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Wipfeld per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit bis zu 5.000 Einwohnern 352,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Wipfeld 0,80 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Eisenheim 310 % und in Schwanfeld 350 %. Die Grundsteuer in Schweinfurt wird anhand eines Hebesatzes von 385 % berechnet.

Nachbargemeinden von Wipfeld

WipfeldGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Kolitzheim 300 %
Eisenheim 310 %
Röthlein 310 %
Wipfeld 350 %
Schwanfeld 350 %
Waigolshausen 350 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Wipfeld

In Bayern bestimmt sich die neue Grundsteuer nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Wipfeld berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 60,96 €
×
Hebesatz 350,00 %
=
Grundsteuer 2025 213,36 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Wipfeld ermittelt, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Wipfeld

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Wipfeld

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 53 qm (Wohnfläche 100 qm) in Wipfeld beträgt der Grundsteuermessbetrag 37,12 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Wipfeld beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 129,92 €.

Grundsteuermessbetrag
37,12 €
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
129,92 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Wipfeld

Für ein 130 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 374 qm in Wipfeld beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 60,46 € und die Grundsteuer beträgt damit 211,61 €.

Grundsteuermessbetrag
60,46 €
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
211,61 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Wipfeld

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Wipfeld mit 98 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 171 qm beträgt 41,14 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 143,99 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
41,14 €
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
143,99 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Schweinfurt festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Wipfeld.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Wipfeld aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Wipfeld.

Aktuelles zur Grundsteuer in Wipfeld

Informieren Sie sich hier, ob Wipfeld eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Wipfeld

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Einfamilienhäuser ist seit 2021 um 9,4 % gestiegen.

Steueraufkommen Wipfeld

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 115.408,00 €
Gewerbesteuer 215.401,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 686.273,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 50.714,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 1.025 Einwohnern in Wipfeld betrug die Grundsteuer durchschnittlich 112,59 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Wipfeld

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Wipfeld beträgt 350 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Wipfeld hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Wipfeld wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Wipfeld (Bayern) bestimmt sich die neue Grundsteuer nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)