Grundsteuer Gablingen

Hier finden Sie alle wichtigen Infos zur Berechnung der Grundsteuer in Gablingen (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Gablingen

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 350 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

350 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Gablingen mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Gablingen per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit bis zu 5.000 Einwohnern 352,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Gablingen 0,80 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Neusäß 310 % und in Langweid am Lech 310 %. Die Grundsteuer in Augsburg wird anhand eines Hebesatzes von 555 % berechnet.

Nachbargemeinden von Gablingen

GablingenGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Gersthofen 310 %
Langweid am Lech 310 %
Gablingen 350 %
Biberbach 350 %
Heretsried 400 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Gablingen

In Bayern berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Gablingen berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 43,36 €
×
Hebesatz 350,00 %
=
Grundsteuer 2025 151,76 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Gablingen bestimmt, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Gablingen

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Gablingen

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 93 qm (Wohnfläche 186 qm) in Gablingen beträgt der Grundsteuermessbetrag 68,82 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Gablingen beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 240,87 €.

Grundsteuermessbetrag
68,82 €
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
240,87 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Gablingen

Für ein 127 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 355 qm in Gablingen beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 58,64 € und die Grundsteuer beträgt damit 205,24 €.

Grundsteuermessbetrag
58,64 €
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
205,24 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Gablingen

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Gablingen mit 168 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 322 qm beträgt 71,67 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 250,84 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
71,67 €
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
250,84 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Augsburg-Land festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Gablingen.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Gablingen aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Gablingen.

Aktuelles zur Grundsteuer in Gablingen

Informieren Sie sich hier, ob Gablingen eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Gablingen

Erhöhung:

Die Grundsteuer B ist seit 2020 um 12,9 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Gablingen

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 492.461,00 €
Gewerbesteuer 4.194.887,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 3.220.139,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 149.915,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 4.753 Einwohnern in Gablingen betrug die Grundsteuer durchschnittlich 103,61 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Gablingen

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Gablingen beträgt 350 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Gablingen hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Gablingen wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Gablingen (Bayern) berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)