Grundsteuer Iphofen

Hier finden Sie alle wichtigen Angaben zur Ermittlung der Grundsteuer in Iphofen (Stadt in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Iphofen

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 300 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

300 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Iphofen mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Stadt Iphofen per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Stadt nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit bis zu 5.000 Einwohnern 352,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Iphofen 17,60 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Rödelsee 345 % und in Willanzheim 350 %. Die Grundsteuer in Würzburg wird anhand eines Hebesatzes von 510 % berechnet.

Nachbargemeinden von Iphofen

IphofenGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Wiesenbronn 280 %
Iphofen 300 %
Mainbernheim 320 %
Markt Einersheim 330 %
Rödelsee 345 %
Oberscheinfeld 350 %
Willanzheim 350 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2023

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Iphofen

In Bayern bestimmt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Iphofen berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 61,30 €
×
Hebesatz 300,00 %
=
Grundsteuer 2025 183,90 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Iphofen berechnet, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Iphofen

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Iphofen

Für eine Eigentumswohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 116 qm (Wohnfläche 167 qm) in Iphofen beträgt der Grundsteuermessbetrag 63,09 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Iphofen beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 189,27 €.

Grundsteuermessbetrag
63,09 €
× Hebesatz
300 %
= Grundsteuer
189,27 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Iphofen

Für ein 168 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 485 qm in Iphofen beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 78,19 € und die Grundsteuer beträgt damit 234,57 €.

Grundsteuermessbetrag
78,19 €
× Hebesatz
300 %
= Grundsteuer
234,57 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Iphofen

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Iphofen mit 127 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 219 qm beträgt 53,20 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 159,60 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
53,20 €
× Hebesatz
300 %
= Grundsteuer
159,60 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Kitzingen festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Stadt Iphofen.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Iphofen aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Iphofen.

Grundsteuer Hebesatz Iphofen

Keine Veränderung:

Die Grundsteuer B hat sich seit 2008 nicht geändert.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Iphofen

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 668.898,00 €
Gewerbesteuer 11.815.721,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 2.951.796,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 1.010.311,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 4.762 Einwohnern in Iphofen betrug die Grundsteuer durchschnittlich 140,47 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Iphofen

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Iphofen beträgt 300 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Iphofen hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Iphofen wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Iphofen (Bayern) bestimmt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)