Grundsteuer Rain

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zur Ermittlung der Grundsteuer in Rain (Stadt in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Rain

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 425 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

385 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Rain mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Stadt Rain per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Stadt nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit mehr als 5.000 und bis zu 10.000 Einwohnern 344,88 %. Damit liegt der Hebesatz in Rain 11,63 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Niederschönenfeld 300 % und in Genderkingen 370 %. Die Grundsteuer in Augsburg wird anhand eines Hebesatzes von 555 % berechnet.

Nachbargemeinden von Rain

RainGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Münster 330 %
Ellgau 350 %
Pöttmes 360 %
Genderkingen 370 %
Oberndorf am Lech 380 %
Rain 385 %
Holzheim 400 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Rain

In Bayern bestimmt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Rain berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 77,80 €
×
Hebesatz 385,00 %
=
Grundsteuer 2025 299,53 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Rain bestimmt, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Rain

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Rain

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 48 qm (Wohnfläche 96 qm) in Rain beträgt der Grundsteuermessbetrag 35,51 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Rain beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 136,71 €.

Grundsteuermessbetrag
35,51 €
× Hebesatz
385 %
= Grundsteuer
136,71 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Rain

Für ein 81 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 249 qm in Rain beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 38,31 € und die Grundsteuer beträgt damit 147,49 €.

Grundsteuermessbetrag
38,31 €
× Hebesatz
385 %
= Grundsteuer
147,49 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Rain

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Rain mit 155 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 260 qm beträgt 64,65 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 248,90 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
64,65 €
× Hebesatz
385 %
= Grundsteuer
248,90 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Nördlingen mit ASt Donauwörth festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Stadt Rain.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Rain aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Rain.

Aktuelles zur Grundsteuer in Rain

Informieren Sie sich hier, ob Rain eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Rain

Erhöhung:

Die Grundsteuer B ist seit 2021 um 5,5 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Rain

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 1.793.199,00 €
Gewerbesteuer 6.595.105,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 5.723.184,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 855.953,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 9.062 Einwohnern in Rain betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 197,88 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Rain

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Rain beträgt 385 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Rain hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Rain wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Rain (Bayern) bestimmt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)