Grundsteuer Winterbach

Hier finden Sie alle relevanten Angaben zur Ermittlung der Grundsteuer in Winterbach (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Winterbach

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 350 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

350 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Winterbach mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Winterbach per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit bis zu 5.000 Einwohnern 352,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Winterbach 0,80 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Glött 300 % und in Aislingen 380 %. Die Grundsteuer in Augsburg wird anhand eines Hebesatzes von 555 % berechnet.

Nachbargemeinden von Winterbach

WinterbachGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Dürrlauingen 310 %
Haldenwang 310 %
Landensberg 310 %
Holzheim 340 %
Winterbach 350 %
Aislingen 380 %
Altenmünster 380 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Winterbach

In Bayern ermittelt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Winterbach berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 62,80 €
×
Hebesatz 350,00 %
=
Grundsteuer 2025 219,80 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Winterbach kalkuliert, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Winterbach

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Winterbach

Für eine Eigentumswohnung mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 63 qm (Wohnfläche 117 qm) in Winterbach beträgt der Grundsteuermessbetrag 43,47 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Winterbach beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 152,14 €.

Grundsteuermessbetrag
43,47 €
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
152,14 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Winterbach

Für ein 146 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 435 qm in Winterbach beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 68,50 € und die Grundsteuer beträgt damit 239,75 €.

Grundsteuermessbetrag
68,50 €
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
239,75 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Winterbach

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Winterbach mit 125 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 232 qm beträgt 53,03 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 185,61 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
53,03 €
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
185,61 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Günzburg festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Winterbach.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Winterbach aus


Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Winterbach.

Grundsteuer Hebesatz Winterbach

Keine Veränderung:

Die Grundsteuer B hat sich seit 2008 nicht geändert.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Winterbach

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 81.850,00 €
Gewerbesteuer 88.285,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 474.134,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 9.856,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 749 Einwohnern in Winterbach betrug die Grundsteuer durchschnittlich 109,28 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Winterbach

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Winterbach beträgt 350 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Winterbach hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Winterbach wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Winterbach (Bayern) ermittelt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)