Grundsteuer Garching an der Alz

Hier finden Sie alle relevanten Infos zur Berechnung der Grundsteuer in Garching an der Alz (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Garching an der Alz

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 320 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

310 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Garching an der Alz mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Garching an der Alz per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit mehr als 5.000 und bis zu 10.000 Einwohnern 344,88 %. Damit liegt der Hebesatz in Garching an der Alz 11,25 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Engelsberg 330 % und in Feichten an der Alz 300 %. Die Grundsteuer in Rosenheim wird anhand eines Hebesatzes von 480 % berechnet.

Nachbargemeinden von Garching an der Alz

Garching an der AlzGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Feichten an der Alz 300 %
Garching an der Alz 310 %
Unterneukirchen 310 %
Burgkirchen an der Alz 320 %
Kirchweidach 320 %
Polling 320 %
Engelsberg 330 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Garching an der Alz

In Bayern bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Garching an der Alz berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 44,47 €
×
Hebesatz 310,00 %
=
Grundsteuer 2025 137,86 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Garching an der Alz berechnet, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Garching an der Alz

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Garching an der Alz

Für eine Eigentumswohnung mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 22 qm (Wohnfläche 42 qm) in Garching an der Alz beträgt der Grundsteuermessbetrag 15,58 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Garching an der Alz beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 48,30 €.

Grundsteuermessbetrag
15,58 €
× Hebesatz
310 %
= Grundsteuer
48,30 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Garching an der Alz

Für ein 105 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 269 qm in Garching an der Alz beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 47,51 € und die Grundsteuer beträgt damit 147,28 €.

Grundsteuermessbetrag
47,51 €
× Hebesatz
310 %
= Grundsteuer
147,28 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Garching an der Alz

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Garching an der Alz mit 156 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 255 qm beträgt 64,80 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 200,88 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
64,80 €
× Hebesatz
310 %
= Grundsteuer
200,88 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Burghausen festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Garching an der Alz.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Garching an der Alz aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Garching an der Alz.

Aktuelles zur Grundsteuer in Garching an der Alz

Informieren Sie sich hier, ob Garching an der Alz eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

  • Für Garching an der Alz sind aktuell keine Neuigkeiten bekannt.

Grundsteuer Hebesatz Garching an der Alz

Keine Veränderung:

Die Grundsteuer B hat sich seit 2008 nicht geändert.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Garching an der Alz

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 706.484,00 €
Gewerbesteuer 1.993.449,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 5.115.781,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 276.435,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 8.686 Einwohnern in Garching an der Alz betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 81,34 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Garching an der Alz

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Garching an der Alz beträgt 310 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Garching an der Alz hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Garching an der Alz wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Garching an der Alz (Bayern) bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)