Grundsteuer Burgkirchen an der Alz

Hier finden Sie alle wichtigen Angaben zur Berechnung der Grundsteuer in Burgkirchen an der Alz (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Burgkirchen an der Alz

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 325 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

320 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Burgkirchen an der Alz mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Burgkirchen an der Alz per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit mehr als 10.000 und bis zu 25.000 Einwohnern 353,38 %. Damit liegt der Hebesatz in Burgkirchen an der Alz 10,43 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Kastl 310 % und in Neuötting 330 %. Die Grundsteuer in Rosenheim wird anhand eines Hebesatzes von 480 % berechnet.

Nachbargemeinden von Burgkirchen an der Alz

Burgkirchen an der AlzGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Garching an der Alz 310 %
Halsbach 310 %
Kastl 310 %
Unterneukirchen 310 %
Burgkirchen an der Alz 320 %
Kirchweidach 320 %
Tittmoning 350 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Burgkirchen an der Alz

In Bayern berechnet sich die reformierte Grundsteuer nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Burgkirchen an der Alz berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 36,48 €
×
Hebesatz 320,00 %
=
Grundsteuer 2025 116,74 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Burgkirchen an der Alz ermittelt, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Burgkirchen an der Alz

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Burgkirchen an der Alz

Für eine Eigentumswohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 44 qm (Wohnfläche 64 qm) in Burgkirchen an der Alz beträgt der Grundsteuermessbetrag 24,16 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Burgkirchen an der Alz beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 77,31 €.

Grundsteuermessbetrag
24,16 €
× Hebesatz
320 %
= Grundsteuer
77,31 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Burgkirchen an der Alz

Für ein 96 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 263 qm in Burgkirchen an der Alz beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 44,11 € und die Grundsteuer beträgt damit 141,15 €.

Grundsteuermessbetrag
44,11 €
× Hebesatz
320 %
= Grundsteuer
141,15 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Burgkirchen an der Alz

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Burgkirchen an der Alz mit 81 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 157 qm beträgt 34,62 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 110,78 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
34,62 €
× Hebesatz
320 %
= Grundsteuer
110,78 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Fällen durch das Finanzamt Burghausen festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Burgkirchen an der Alz.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Burgkirchen an der Alz aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Burgkirchen an der Alz.

Aktuelles zur Grundsteuer in Burgkirchen an der Alz

Informieren Sie sich hier, ob Burgkirchen an der Alz eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Burgkirchen an der Alz

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Einfamilienhäuser ist seit 2009 um 3,2 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Burgkirchen an der Alz

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 1.294.733,00 €
Gewerbesteuer 13.784.619,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 6.058.617,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 1.457.316,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 10.647 Einwohnern in Burgkirchen an der Alz betrug die Grundsteuer durchschnittlich 121,61 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Burgkirchen an der Alz

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Burgkirchen an der Alz beträgt 320 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Burgkirchen an der Alz hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Burgkirchen an der Alz wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Burgkirchen an der Alz (Bayern) berechnet sich die reformierte Grundsteuer nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)