Grundsteuer Kröning

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zur Grundsteuer in Kröning (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Kröning

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 350 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

350 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Kröning mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Kröning per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit bis zu 5.000 Einwohnern 352,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Kröning 0,80 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Gerzen 350 % und in Schalkham 350 %. Die Grundsteuer in Landshut wird anhand eines Hebesatzes von 430 % berechnet.

Nachbargemeinden von Kröning

KröningGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Niederaichbach 250 %
Loiching 330 %
Niederviehbach 340 %
Kröning 350 %
Adlkofen 350 %
Geisenhausen 350 %
Gerzen 350 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Kröning

In Bayern ermittelt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Kröning berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 46,73 €
×
Hebesatz 350,00 %
=
Grundsteuer 2025 163,55 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Kröning ermittelt, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Kröning

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Kröning

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 48 qm (Wohnfläche 96 qm) in Kröning beträgt der Grundsteuermessbetrag 35,51 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Kröning beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 124,28 €.

Grundsteuermessbetrag
35,51 €
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
124,28 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Kröning

Für ein 204 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 601 qm in Kröning beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 95,44 € und die Grundsteuer beträgt damit 334,04 €.

Grundsteuermessbetrag
95,44 €
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
334,04 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Kröning

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Kröning mit 104 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 156 qm beträgt 42,64 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 149,24 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
42,64 €
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
149,24 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Fällen durch das Finanzamt Landshut festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Kröning.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Kröning aus


Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Kröning.

Aktuelles zur Grundsteuer in Kröning

Informieren Sie sich hier, ob Kröning eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Kröning

Keine Veränderung:

Die Grundsteuer B hat sich seit 2008 nicht geändert.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Kröning

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 195.641,00 €
Gewerbesteuer 440.129,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 1.381.612,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 28.899,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 2.065 Einwohnern in Kröning betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 94,74 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Kröning

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Kröning beträgt 350 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Kröning hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Kröning wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Kröning (Bayern) ermittelt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)