Grundsteuer Laugna

Hier finden Sie alle wichtigen Infos zur Berechnung der Grundsteuer in Laugna (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Laugna

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 400 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

350 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Laugna mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Laugna per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit bis zu 5.000 Einwohnern 352,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Laugna 0,80 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Wertingen 450 % und in Emersacker 370 %. Die Grundsteuer in Augsburg wird anhand eines Hebesatzes von 555 % berechnet.

Nachbargemeinden von Laugna

LaugnaGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Laugna 350 %
Biberbach 350 %
Zusamaltheim 350 %
Emersacker 370 %
Heretsried 400 %
Wertingen 450 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Laugna

In Bayern bestimmt sich die neue Grundsteuer nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Laugna berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 53,70 €
×
Hebesatz 350,00 %
=
Grundsteuer 2025 187,95 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Laugna bestimmt, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Laugna

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Laugna

Für eine Eigentumswohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 61 qm (Wohnfläche 106 qm) in Laugna beträgt der Grundsteuermessbetrag 39,53 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Laugna beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 138,36 €.

Grundsteuermessbetrag
39,53 €
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
138,36 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Laugna

Für ein 88 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 247 qm in Laugna beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 40,68 € und die Grundsteuer beträgt damit 142,38 €.

Grundsteuermessbetrag
40,68 €
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
142,38 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Laugna

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Laugna mit 160 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 254 qm beträgt 66,16 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 231,56 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
66,16 €
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
231,56 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Dillingen festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Laugna.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Laugna aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Laugna.

Aktuelles zur Grundsteuer in Laugna

Informieren Sie sich hier, ob Laugna eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Laugna

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Einfamilienhäuser ist seit 2015 um 9,4 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Laugna

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 154.535,00 €
Gewerbesteuer 497.264,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 1.071.565,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 51.383,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 1.603 Einwohnern in Laugna betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 96,40 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Laugna

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Laugna beträgt 350 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Laugna hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Laugna wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Laugna (Bayern) bestimmt sich die neue Grundsteuer nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)