Grundsteuer Schondra

Hier finden Sie alle relevanten Infos zur Berechnung der Grundsteuer in Schondra (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Schondra

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 300 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

300 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Schondra mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Schondra per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit bis zu 5.000 Einwohnern 352,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Schondra 17,60 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Geroda 330 % und in Riedenberg 350 %. Die Grundsteuer in Fulda wird anhand eines Hebesatzes von 340 % berechnet.

Nachbargemeinden von Schondra

SchondraGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Schondra 300 %
Oberleichtersbach 300 %
Oberthulba 310 %
Geroda 330 %
Zeitlofs 340 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Schondra

In Bayern bestimmt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Schondra berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 60,72 €
×
Hebesatz 300,00 %
=
Grundsteuer 2025 182,16 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Schondra bestimmt, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Schondra

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Schondra

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 111 qm (Wohnfläche 214 qm) in Schondra beträgt der Grundsteuermessbetrag 79,33 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Schondra beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 237,99 €.

Grundsteuermessbetrag
79,33 €
× Hebesatz
300 %
= Grundsteuer
237,99 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Schondra

Für ein 178 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 535 qm in Schondra beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 83,69 € und die Grundsteuer beträgt damit 251,07 €.

Grundsteuermessbetrag
83,69 €
× Hebesatz
300 %
= Grundsteuer
251,07 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Schondra

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Schondra mit 135 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 224 qm beträgt 56,21 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 168,63 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
56,21 €
× Hebesatz
300 %
= Grundsteuer
168,63 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Fällen durch das Finanzamt Bad Kissingen festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Schondra.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Schondra aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Schondra.

Aktuelles zur Grundsteuer in Schondra

Informieren Sie sich hier, ob Schondra eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Schondra

Keine Veränderung:

Die Grundsteuer B hat sich seit 2008 nicht geändert.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Schondra

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 194.632,00 €
Gewerbesteuer 850.693,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 913.821,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 101.507,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 1.714 Einwohnern in Schondra betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 113,55 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Schondra

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Schondra beträgt 300 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Schondra hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Schondra wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Schondra (Bayern) bestimmt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)