Grundsteuer Petersberg

Hier finden Sie alle wesentlichen Informationen zur Berechnung der Grundsteuer in Petersberg (Gemeinde in Hessen).

Grundsteuer Hebesatz Petersberg

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 332 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

365 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Petersberg mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Petersberg per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Hessen mit mehr als 10.000 und bis zu 25.000 Einwohnern 509,67 %. Damit liegt der Hebesatz in Petersberg 39,63 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Künzell 330 % und in Eichenzell 465 %. Die Grundsteuer in Fulda wird anhand eines Hebesatzes von 340 % berechnet.

Nachbargemeinden von Petersberg

PetersbergGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Hünfeld 150 %
Künzell 330 %
Fulda 340 %
Petersberg 365 %
Dipperz 365 %
Hofbieber 450 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Petersberg

In Hessen bestimmt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Flächen-Faktor-Modell wie folgt:

Grundsteuer Petersberg berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuermessbetrag 56,00 €
×
Hebesatz 365 %
=
Grundsteuer 2025 204,40 Euro

Wie sich die Höhe des Grundsteuermessbetrags in Petersberg ermittelt, hängt in Hessen von der Grundstücksfläche, der Wohn- und Nutzfläche sowie dem Faktor ab.

Grundsteuer Rechner Petersberg

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Petersberg

Für eine in Petersberg gelegene Eigentumswohnung mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 56 qm, einem Bodenrichtwert von 84,00 € (durchschnittlicher Bodenrichtwert 105,00 €, Faktor 0,93) und einer Wohnfläche von 83 qm beträgt der Grundsteuermessbetrag 29,00 €. Für die Eigentumswohnung beläuft sich die Grundsteuer in Petersberg damit ab 2025 auf 105,85 €.

Grundsteuermessbetrag
29,00 €
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
105,85 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Petersberg

Für ein Einfamilienhaus in Petersberg, das 138 qm groß ist und auf einem Grundstück von 436 qm liegt, beläuft sich der Grundsteuermessbetrag bei einem Bodenrichtwert von 100,00 € (durchschnittlicher Bodenrichtwert 105,00 €, Faktor 0,98) auf 64,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer damit 233,60 €.

Grundsteuermessbetrag
64,00 €
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
233,60 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Petersberg

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Petersberg mit 103 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 197 qm (Bodenrichtwert 84,00 €, durchschnittlicher Bodenrichtwert 105,00 € und Faktor 0,93) beträgt 40,00 €. Die ab 2025 fällige Grundsteuer für das Zweifamilienhaus beträgt damit 146,00 €.

Grundsteuermessbetrag
40,00 €
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
146,00 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Fällen durch das Finanzamt Fulda festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Petersberg.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Petersberg aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Bodenrichtwert (BRW)

Den Bodenrichtwert Petersberg mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Petersberg.

Aktuelles zur Grundsteuer in Petersberg

Informieren Sie sich hier, ob Petersberg eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Petersberg

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Wohnungen ist seit 2016 um 46 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Petersberg

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 2.427.587,00 €
Gewerbesteuer 7.799.833,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 10.480.789,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 888.264,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 16.147 Einwohnern in Petersberg betrug die Grundsteuer durchschnittlich 150,34 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Petersberg

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Petersberg beträgt 365 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Petersberg ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Petersberg wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Für Grundstücke in Petersberg (Hessen), gilt das Flächen-Faktor-Modell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)