Grundsteuer Woringen

Hier finden Sie alle relevanten Angaben zur Grundsteuer in Woringen (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Woringen

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 330 Prozent (2023) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

330 Prozent (2023)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Woringen mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Woringen per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit bis zu 5.000 Einwohnern 354,80 %. Damit liegt der Hebesatz in Woringen 7,52 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Kronburg 330 % und in Bad Grönenbach 300 %. Die Grundsteuer in Kempten wird anhand eines Hebesatzes von 420 % berechnet.

Nachbargemeinden von Woringen

WoringenGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2023

Gemeinde Grundsteuer B
Wolfertschwenden 230 %
Bad Grönenbach 300 %
Woringen 330 %
Kronburg 330 %
Benningen 360 %
Lachen 360 %
Memmingen 370 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2023

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Woringen

In Bayern berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Woringen berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 50,16 €
×
Hebesatz 330,00 %
=
Grundsteuer 2025 165,53 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Woringen ermittelt, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Woringen

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Woringen

Für eine Eigentumswohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 69 qm (Wohnfläche 122 qm) in Woringen beträgt der Grundsteuermessbetrag 45,45 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Woringen beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 149,98 €.

Grundsteuermessbetrag
45,45 €
× Hebesatz
330 %
= Grundsteuer
149,98 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Woringen

Für ein 91 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 251 qm in Woringen beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 41,89 € und die Grundsteuer beträgt damit 138,24 €.

Grundsteuermessbetrag
41,89 €
× Hebesatz
330 %
= Grundsteuer
138,24 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Woringen

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Woringen mit 91 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 162 qm beträgt 38,33 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 126,49 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
38,33 €
× Hebesatz
330 %
= Grundsteuer
126,49 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Memmingen-Mindelheim festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Woringen.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Woringen aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Woringen.

Grundsteuer Hebesatz Woringen

Keine Veränderung:

Die Grundsteuer B hat sich seit 2008 nicht geändert.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Woringen

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 281.452,00 €
Gewerbesteuer 1.253.819,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 1.280.078,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 112.682,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 2.147 Einwohnern in Woringen betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 131,09 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Woringen

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Woringen beträgt 330 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Woringen hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Woringen wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Woringen (Bayern) berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)