Grundsteuer Aitrach

Hier finden Sie alle relevanten Infos zur Grundsteuer in Aitrach (Gemeinde in Baden-Württemberg).

Grundsteuer Hebesatz Aitrach

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 340 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

340 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Aitrach mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Aitrach per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Baden-Württemberg mit bis zu 5.000 Einwohnern 357,43 %. Damit liegt der Hebesatz in Aitrach 5,13 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Aichstetten 330 % und in Lautrach 330 %. Die Grundsteuer in Kempten wird anhand eines Hebesatzes von 420 % berechnet.

Nachbargemeinden von Aitrach

AitrachGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Tannheim 320 %
Aichstetten 330 %
Kronburg 330 %
Lautrach 330 %
Aitrach 340 %
Memmingen 370 %
Bad Wurzach 380 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Aitrach

In Baden-Württemberg berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bodenwertmodell wie folgt:

Grundsteuer Aitrach berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 21.200,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0,91 Promille
×
Hebesatz 340,00 %
=
Grundsteuer 2025 65,59 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Aitrach der Höhe nach berechnet, ist in Baden-Württemberg von der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert abhängig.

Grundsteuer Rechner Aitrach

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Aitrach

Für eine Eigentumswohnung mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 68 qm und einem Bodenrichtwert von 70,00 € / qm in Aitrach beträgt der Grundsteuerwert 4.700,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Aitrach beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 14,54 €.

Grundsteuerwert
4.700,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
340 %
= Grundsteuer
14,54 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Aitrach

Für ein Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 411 qm (Bodenrichtwert 125,00 €) in Aitrach beläuft sich der Grundsteuerwert auf 51.300,00 € und die Grundsteuer damit auf 158,72 € (überwiegende Wohnnutzung).

Grundsteuerwert
51.300,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
340 %
= Grundsteuer
158,72 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Aitrach

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus in Aitrach (Bodenrichtwert 125,00 €) mit einer Grundstücksfläche von 207 qm beträgt 25.800,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 79,83 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuerwert
25.800,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
340 %
= Grundsteuer
79,83 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Wangen festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Aitrach.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Aitrach aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Bodenrichtwert (BRW)

Den Bodenrichtwert Aitrach mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Aktuelles zur Grundsteuer in Aitrach

Informieren Sie sich hier, ob Aitrach eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Aitrach

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Einfamilienhäuser ist seit 2020 um 3 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Aitrach

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 387.572,00 €
Gewerbesteuer 2.107.548,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 1.484.620,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 222.453,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 2.747 Einwohnern in Aitrach betrug die Grundsteuer durchschnittlich 141,09 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Aitrach

Für die Grundsteuer B beträgt der Hebesatz in Aitrach 340 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Aitrach hängt von dem dann geltenden Hebesatz und dem Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 ab. Den Hebesatz 2025 wird Aitrach voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang des Jahres 2025 neu festsetzen.
In Aitrach (Baden-Württemberg) berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bodenwertmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)