Grundsteuer Bubsheim

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Ermittlung der Grundsteuer in Bubsheim (Gemeinde in Baden-Württemberg).

Grundsteuer Hebesatz Bubsheim

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 340 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

300 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Bubsheim mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Bubsheim per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Baden-Württemberg mit bis zu 5.000 Einwohnern 357,43 %. Damit liegt der Hebesatz in Bubsheim 19,14 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Reichenbach am Heuberg 300 % und in Egesheim 300 %. Die Grundsteuer in Villingen-Schwenningen wird anhand eines Hebesatzes von 445 % berechnet.

Nachbargemeinden von Bubsheim

BubsheimGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Gosheim 280 %
Bubsheim 300 %
Egesheim 300 %
Reichenbach am Heuberg 300 %
Wehingen 300 %
Königsheim 310 %
Böttingen 340 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Bubsheim

In Baden-Württemberg berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bodenwertmodell wie folgt:

Grundsteuer Bubsheim berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 40.900,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,91 Promille
×
Hebesatz 300,00 %
=
Grundsteuer 2025 111,66 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Bubsheim der Höhe nach kalkuliert, ist in Baden-Württemberg von der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert abhängig.

Grundsteuer Rechner Bubsheim

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Bubsheim

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 76 qm und einem Bodenrichtwert von 101,00 € / qm in Bubsheim beträgt der Grundsteuerwert 7.600,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Bubsheim beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 20,75 €.

Grundsteuerwert
7.600,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
300 %
= Grundsteuer
20,75 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Bubsheim

Für ein Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 503 qm (Bodenrichtwert 70,00 €) in Bubsheim beläuft sich der Grundsteuerwert auf 35.200,00 € und die Grundsteuer damit auf 96,10 € (überwiegende Wohnnutzung).

Grundsteuerwert
35.200,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
300 %
= Grundsteuer
96,10 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Bubsheim

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus in Bubsheim (Bodenrichtwert 101,00 €) mit einer Grundstücksfläche von 180 qm beträgt 18.100,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 49,41 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuerwert
18.100,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
300 %
= Grundsteuer
49,41 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Fällen durch das Finanzamt Tuttlingen festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Bubsheim.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Bubsheim aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Bodenrichtwert Grundsteuer

Den Bodenrichtwert Bubsheim mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Aktuelles zur Grundsteuer in Bubsheim

Informieren Sie sich hier, ob Bubsheim eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Bubsheim

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Einfamilienhäuser ist seit 2015 um 3,4 % gestiegen.

Steueraufkommen Bubsheim

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 192.744,00 €
Gewerbesteuer 2.713.649,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 940.424,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 347.446,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 1.383 Einwohnern in Bubsheim betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 139,37 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Bubsheim

Für die Grundsteuer B beträgt der Hebesatz in Bubsheim 300 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Bubsheim hängt von dem dann geltenden Hebesatz und dem Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 ab. Den Hebesatz 2025 wird Bubsheim voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang des Jahres 2025 neu festsetzen.
In Bubsheim (Baden-Württemberg) berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bodenwertmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)