Grundsteuer Steinhausen an der Rottum

Hier finden Sie alle wichtigen Infos zur Berechnung der Grundsteuer in Steinhausen an der Rottum (Gemeinde in Baden-Württemberg).

Grundsteuer Hebesatz Steinhausen an der Rottum

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 320 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

300 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Steinhausen an der Rottum mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Steinhausen an der Rottum per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Baden-Württemberg mit bis zu 5.000 Einwohnern 357,43 %. Damit liegt der Hebesatz in Steinhausen an der Rottum 19,14 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Erlenmoos 340 % und in Ochsenhausen 340 %. Die Grundsteuer in Neu-Ulm wird anhand eines Hebesatzes von 375 % berechnet.

Nachbargemeinden von Steinhausen an der Rottum

Steinhausen an der RottumGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Steinhausen an der Rottum 300 %
Eberhardzell 300 %
Rot an der Rot 320 %
Erlenmoos 340 %
Ochsenhausen 340 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Steinhausen an der Rottum

In Baden-Württemberg bestimmt sich die neue Grundsteuer nach dem Bodenwertmodell wie folgt:

Grundsteuer Steinhausen an der Rottum berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 37.000,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0,91 Promille
×
Hebesatz 300,00 %
=
Grundsteuer 2025 101,01 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Steinhausen an der Rottum der Höhe nach kalkuliert, ist in Baden-Württemberg von der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert abhängig.

Grundsteuer Rechner Steinhausen an der Rottum

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Steinhausen an der Rottum

Für eine Eigentumswohnung mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 102 qm und einem Bodenrichtwert von 113,00 € / qm in Steinhausen an der Rottum beträgt der Grundsteuerwert 11.500,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Steinhausen an der Rottum beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 31,40 €.

Grundsteuerwert
11.500,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
300 %
= Grundsteuer
31,40 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Steinhausen an der Rottum

Für ein Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 350 qm (Bodenrichtwert 70,00 €) in Steinhausen an der Rottum beläuft sich der Grundsteuerwert auf 24.500,00 € und die Grundsteuer damit auf 66,88 € (überwiegende Wohnnutzung).

Grundsteuerwert
24.500,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
300 %
= Grundsteuer
66,88 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Steinhausen an der Rottum

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus in Steinhausen an der Rottum (Bodenrichtwert 70,00 €) mit einer Grundstücksfläche von 306 qm beträgt 21.400,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 58,42 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuerwert
21.400,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
300 %
= Grundsteuer
58,42 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Fällen durch das Finanzamt Biberach festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Steinhausen an der Rottum.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Steinhausen an der Rottum aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Bodenrichtwert

Den Bodenrichtwert Steinhausen an der Rottum mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Aktuelles zur Grundsteuer in Steinhausen an der Rottum

Informieren Sie sich hier, ob Steinhausen an der Rottum eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Steinhausen an der Rottum

Keine Veränderung:

Die Grundsteuer B hat sich seit 2008 nicht geändert.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Steinhausen an der Rottum

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 233.876,00 €
Gewerbesteuer 281.213,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 1.380.830,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 24.478,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 2.168 Einwohnern in Steinhausen an der Rottum betrug die Grundsteuer durchschnittlich 107,88 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Steinhausen an der Rottum

Für die Grundsteuer B beträgt der Hebesatz in Steinhausen an der Rottum 300 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Steinhausen an der Rottum hängt von dem dann geltenden Hebesatz und dem Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 ab. Den Hebesatz 2025 wird Steinhausen an der Rottum voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang des Jahres 2025 neu festsetzen.
In Steinhausen an der Rottum (Baden-Württemberg) bestimmt sich die neue Grundsteuer nach dem Bodenwertmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)