Grundsteuer Flintsbach am Inn

Hier finden Sie alle wesentlichen Informationen zur Grundsteuer in Flintsbach am Inn (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Flintsbach am Inn

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 320 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

320 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Flintsbach am Inn mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Flintsbach am Inn per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit bis zu 5.000 Einwohnern 352,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Flintsbach am Inn 10,25 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Nußdorf am Inn 300 % und in Brannenburg 300 %. Die Grundsteuer in Rosenheim wird anhand eines Hebesatzes von 480 % berechnet.

Nachbargemeinden von Flintsbach am Inn

Flintsbach am InnGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Brannenburg 300 %
Nußdorf am Inn 300 %
Oberaudorf 310 %
Flintsbach am Inn 320 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Flintsbach am Inn

In Bayern bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Flintsbach am Inn berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 64,87 €
×
Hebesatz 320,00 %
=
Grundsteuer 2025 207,58 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Flintsbach am Inn bestimmt, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Flintsbach am Inn

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Flintsbach am Inn

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 42 qm (Wohnfläche 83 qm) in Flintsbach am Inn beträgt der Grundsteuermessbetrag 30,72 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Flintsbach am Inn beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 98,30 €.

Grundsteuermessbetrag
30,72 €
× Hebesatz
320 %
= Grundsteuer
98,30 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Flintsbach am Inn

Für ein 159 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 399 qm in Flintsbach am Inn beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 71,61 € und die Grundsteuer beträgt damit 229,15 €.

Grundsteuermessbetrag
71,61 €
× Hebesatz
320 %
= Grundsteuer
229,15 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Flintsbach am Inn

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Flintsbach am Inn mit 111 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 199 qm beträgt 46,80 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 149,76 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
46,80 €
× Hebesatz
320 %
= Grundsteuer
149,76 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Rosenheim m. ASt Wasserburg festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Flintsbach am Inn.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Flintsbach am Inn aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Flintsbach am Inn.

Aktuelles zur Grundsteuer in Flintsbach am Inn

Informieren Sie sich hier, ob Flintsbach am Inn eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

  • Für Flintsbach am Inn sind aktuell keine Neuigkeiten bekannt.

Grundsteuer Hebesatz Flintsbach am Inn

Keine Veränderung:

Die Grundsteuer B hat sich seit 2008 nicht geändert.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Flintsbach am Inn

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 352.922,00 €
Gewerbesteuer 1.208.297,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 2.125.001,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 125.428,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 3.038 Einwohnern in Flintsbach am Inn betrug die Grundsteuer durchschnittlich 116,17 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Flintsbach am Inn

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Flintsbach am Inn beträgt 320 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Flintsbach am Inn hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Flintsbach am Inn wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Flintsbach am Inn (Bayern) bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)