Grundsteuer Hohenlinden

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Grundsteuer in Hohenlinden (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Hohenlinden

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 340 Prozent (2023) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

340 Prozent (2023)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Hohenlinden mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Hohenlinden per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit bis zu 5.000 Einwohnern 354,80 %. Damit liegt der Hebesatz in Hohenlinden 4,35 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Forstern 450 % und in Buch am Buchrain 380 %. Die Grundsteuer in Rosenheim wird anhand eines Hebesatzes von 480 % berechnet.

Nachbargemeinden von Hohenlinden

HohenlindenGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2023

Gemeinde Grundsteuer B
Forstinning 310 %
Maitenbeth 320 %
Steinhöring 320 %
Hohenlinden 340 %
Forstern 380 %
Ebersberg 400 %
Isen 400 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2023

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Hohenlinden

In Bayern berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Hohenlinden berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 59,75 €
×
Hebesatz 340,00 %
=
Grundsteuer 2025 203,15 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Hohenlinden ermittelt, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Hohenlinden

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Hohenlinden

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 72 qm (Wohnfläche 132 qm) in Hohenlinden beträgt der Grundsteuermessbetrag 49,08 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Hohenlinden beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 166,87 €.

Grundsteuermessbetrag
49,08 €
× Hebesatz
340 %
= Grundsteuer
166,87 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Hohenlinden

Für ein 180 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 543 qm in Hohenlinden beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 84,72 € und die Grundsteuer beträgt damit 288,05 €.

Grundsteuermessbetrag
84,72 €
× Hebesatz
340 %
= Grundsteuer
288,05 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Hohenlinden

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Hohenlinden mit 198 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 370 qm beträgt 84,10 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 285,94 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
84,10 €
× Hebesatz
340 %
= Grundsteuer
285,94 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Ebersberg festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Hohenlinden.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Hohenlinden aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Hohenlinden.

Aktuelles zur Grundsteuer in Hohenlinden

Informieren Sie sich hier, ob Hohenlinden eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Hohenlinden

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Wohnungen ist seit 2021 um 6,3 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Hohenlinden

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 440.770,00 €
Gewerbesteuer 2.665.433,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 2.396.973,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 232.780,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 3.278 Einwohnern in Hohenlinden betrug die Grundsteuer durchschnittlich 134,46 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Hohenlinden

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Hohenlinden beträgt 340 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Hohenlinden hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Hohenlinden wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Hohenlinden (Bayern) berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)