Grundsteuer Hohenwart

Hier finden Sie alle wesentlichen Infos zur Berechnung der Grundsteuer in Hohenwart (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Hohenwart

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 360 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

360 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Hohenwart mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Hohenwart per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit bis zu 5.000 Einwohnern 352,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Hohenwart 2,04 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Waidhofen 410 % und in Karlskron 320 %. Die Grundsteuer in Ingolstadt wird anhand eines Hebesatzes von 460 % berechnet.

Nachbargemeinden von Hohenwart

HohenwartGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Karlskron 320 %
Pörnbach 320 %
Scheyern 320 %
Hohenwart 360 %
Brunnen 370 %
Pfaffenhofen an der Ilm 380 %
Waidhofen 410 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Hohenwart

In Bayern berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Hohenwart berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 62,02 €
×
Hebesatz 360,00 %
=
Grundsteuer 2025 223,27 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Hohenwart ermittelt, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Hohenwart

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Hohenwart

Für eine Eigentumswohnung mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 84 qm (Wohnfläche 141 qm) in Hohenwart beträgt der Grundsteuermessbetrag 52,70 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Hohenwart beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 189,72 €.

Grundsteuermessbetrag
52,70 €
× Hebesatz
360 %
= Grundsteuer
189,72 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Hohenwart

Für ein 154 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 398 qm in Hohenwart beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 69,82 € und die Grundsteuer beträgt damit 251,35 €.

Grundsteuermessbetrag
69,82 €
× Hebesatz
360 %
= Grundsteuer
251,35 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Hohenwart

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Hohenwart mit 109 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 164 qm beträgt 44,71 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 160,96 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
44,71 €
× Hebesatz
360 %
= Grundsteuer
160,96 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Pfaffenhofen festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Hohenwart.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Hohenwart aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Hohenwart.

Aktuelles zur Grundsteuer in Hohenwart

Informieren Sie sich hier, ob Hohenwart eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

  • Für Hohenwart sind aktuell keine Neuigkeiten bekannt.

Grundsteuer Hebesatz Hohenwart

Erhöhung:

Die Grundsteuer B ist seit 2021 um 20 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Hohenwart

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 578.026,00 €
Gewerbesteuer 3.490.301,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 3.244.618,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 301.822,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 4.792 Einwohnern in Hohenwart betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 120,62 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Hohenwart

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Hohenwart beträgt 360 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Hohenwart hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Hohenwart wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Hohenwart (Bayern) berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)