Grundsteuer Marzling

Hier finden Sie alle wichtigen Infos zur Ermittlung der Grundsteuer in Marzling (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Marzling

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 335 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

345 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Marzling mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Marzling per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit bis zu 5.000 Einwohnern 352,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Marzling 2,26 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Freising 360 % und in Langenbach 330 %. Die Grundsteuer in München wird anhand eines Hebesatzes von 535 % berechnet.

Nachbargemeinden von Marzling

MarzlingGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Oberding 250 %
Eitting 300 %
Zolling 300 %
Langenbach 330 %
Marzling 345 %
Freising 360 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2023

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Marzling

In Bayern ermittelt sich die neue Grundsteuer nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Marzling berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 45,98 €
×
Hebesatz 345,00 %
=
Grundsteuer 2025 158,63 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Marzling berechnet, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Marzling

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Marzling

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 92 qm (Wohnfläche 147 qm) in Marzling beträgt der Grundsteuermessbetrag 55,12 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Marzling beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 190,16 €.

Grundsteuermessbetrag
55,12 €
× Hebesatz
345 %
= Grundsteuer
190,16 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Marzling

Für ein 105 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 293 qm in Marzling beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 48,47 € und die Grundsteuer beträgt damit 167,22 €.

Grundsteuermessbetrag
48,47 €
× Hebesatz
345 %
= Grundsteuer
167,22 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Marzling

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Marzling mit 183 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 289 qm beträgt 75,61 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 260,85 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
75,61 €
× Hebesatz
345 %
= Grundsteuer
260,85 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Freising festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Marzling.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Marzling aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Marzling.

Aktuelles zur Grundsteuer in Marzling

Informieren Sie sich hier, ob Marzling eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Marzling

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Wohnungen ist seit 2020 um 6,2 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Marzling

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 317.813,00 €
Gewerbesteuer 847.034,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 2.794.959,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 100.257,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 3.251 Einwohnern in Marzling betrug die Grundsteuer durchschnittlich 97,76 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Marzling

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Marzling beträgt 345 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Marzling hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Marzling wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Marzling (Bayern) ermittelt sich die neue Grundsteuer nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)