Grundsteuer Perach

Hier finden Sie alle wichtigen Infos zur Berechnung der Grundsteuer in Perach (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Perach

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 330 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

380 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Perach mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Perach per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit bis zu 5.000 Einwohnern 352,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Perach 7,71 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Reischach 330 % und in Erlbach 350 %. Die Grundsteuer in Landshut wird anhand eines Hebesatzes von 430 % berechnet.

Nachbargemeinden von Perach

PerachGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Marktl 330 %
Neuötting 330 %
Reischach 330 %
Erlbach 350 %
Perach 380 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Perach

In Bayern berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Perach berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 46,61 €
×
Hebesatz 380,00 %
=
Grundsteuer 2025 177,12 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Perach kalkuliert, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Perach

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Perach

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 97 qm (Wohnfläche 166 qm) in Perach beträgt der Grundsteuermessbetrag 61,98 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Perach beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 235,52 €.

Grundsteuermessbetrag
61,98 €
× Hebesatz
380 %
= Grundsteuer
235,52 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Perach

Für ein 127 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 331 qm in Perach beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 57,69 € und die Grundsteuer beträgt damit 219,22 €.

Grundsteuermessbetrag
57,69 €
× Hebesatz
380 %
= Grundsteuer
219,22 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Perach

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Perach mit 147 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 246 qm beträgt 61,28 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 232,86 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
61,28 €
× Hebesatz
380 %
= Grundsteuer
232,86 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Burghausen festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Perach.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Perach aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Perach.

Aktuelles zur Grundsteuer in Perach

Informieren Sie sich hier, ob Perach eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

  • Für Perach sind aktuell keine Neuigkeiten bekannt.

Grundsteuer Hebesatz Perach

Erhöhung:

Die Grundsteuer B ist seit 2010 um 15,2 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Perach

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2021)
Grundsteuer A und B 129.559,00 €
Gewerbesteuer 169.257,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 858.673,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 43.483,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 1.310 Einwohnern in Perach betrug die Grundsteuer durchschnittlich 98,90 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Perach

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Perach beträgt 380 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Perach hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Perach wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Perach (Bayern) berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)