Grundsteuer Pfarrkirchen

Hier finden Sie alle relevanten Angaben zur Berechnung der Grundsteuer in Pfarrkirchen (Stadt in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Pfarrkirchen

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 330 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

330 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Pfarrkirchen mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Stadt Pfarrkirchen per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Stadt nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit mehr als 10.000 und bis zu 25.000 Einwohnern 353,38 %. Damit liegt der Hebesatz in Pfarrkirchen 7,09 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Postmünster 350 % und in Dietersburg 330 %. Die Grundsteuer in Passau wird anhand eines Hebesatzes von 390 % berechnet.

Nachbargemeinden von Pfarrkirchen

PfarrkirchenGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Pfarrkirchen 330 %
Dietersburg 330 %
Postmünster 350 %
Triftern 360 %
Bad Birnbach 380 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Pfarrkirchen

In Bayern bestimmt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Pfarrkirchen berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 46,05 €
×
Hebesatz 330,00 %
=
Grundsteuer 2025 151,96 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Pfarrkirchen kalkuliert, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Pfarrkirchen

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Pfarrkirchen

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 73 qm (Wohnfläche 139 qm) in Pfarrkirchen beträgt der Grundsteuermessbetrag 51,57 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Pfarrkirchen beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 170,18 €.

Grundsteuermessbetrag
51,57 €
× Hebesatz
330 %
= Grundsteuer
170,18 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Pfarrkirchen

Für ein 83 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 234 qm in Pfarrkirchen beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 38,41 € und die Grundsteuer beträgt damit 126,75 €.

Grundsteuermessbetrag
38,41 €
× Hebesatz
330 %
= Grundsteuer
126,75 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Pfarrkirchen

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Pfarrkirchen mit 100 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 165 qm beträgt 41,60 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 137,28 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
41,60 €
× Hebesatz
330 %
= Grundsteuer
137,28 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Eggenfelden festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Stadt Pfarrkirchen.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Pfarrkirchen aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Pfarrkirchen.

Aktuelles zur Grundsteuer in Pfarrkirchen

Informieren Sie sich hier, ob Pfarrkirchen eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Pfarrkirchen

Keine Veränderung:

Die Grundsteuer B hat sich seit 2008 nicht geändert.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Pfarrkirchen

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 1.673.173,00 €
Gewerbesteuer 11.818.471,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 6.984.227,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 1.161.641,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 12.969 Einwohnern in Pfarrkirchen betrug die Grundsteuer durchschnittlich 129,01 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Pfarrkirchen

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Pfarrkirchen beträgt 330 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Pfarrkirchen hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Pfarrkirchen wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Pfarrkirchen (Bayern) bestimmt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)