Grundsteuer Reichling

Hier finden Sie alle wesentlichen Infos zur Grundsteuer in Reichling (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Reichling

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 330 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

330 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Reichling mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Reichling per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit bis zu 5.000 Einwohnern 352,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Reichling 6,91 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Apfeldorf 330 % und in Rott 280 %. Die Grundsteuer in Augsburg wird anhand eines Hebesatzes von 555 % berechnet.

Nachbargemeinden von Reichling

ReichlingGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Rott 280 %
Denklingen 300 %
Dießen am Ammersee 310 %
Vilgertshofen 320 %
Reichling 330 %
Apfeldorf 330 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Reichling

In Bayern berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Reichling berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 93,33 €
×
Hebesatz 330,00 %
=
Grundsteuer 2025 307,99 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Reichling berechnet, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Reichling

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Reichling

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 128 qm (Wohnfläche 208 qm) in Reichling beträgt der Grundsteuermessbetrag 77,92 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Reichling beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 257,14 €.

Grundsteuermessbetrag
77,92 €
× Hebesatz
330 %
= Grundsteuer
257,14 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Reichling

Für ein 81 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 231 qm in Reichling beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 37,58 € und die Grundsteuer beträgt damit 124,01 €.

Grundsteuermessbetrag
37,58 €
× Hebesatz
330 %
= Grundsteuer
124,01 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Reichling

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Reichling mit 88 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 165 qm beträgt 37,40 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 123,42 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
37,40 €
× Hebesatz
330 %
= Grundsteuer
123,42 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Landsberg am Lech festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Reichling.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Reichling aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Reichling.

Aktuelles zur Grundsteuer in Reichling

Informieren Sie sich hier, ob Reichling eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Reichling

Keine Veränderung:

Die Grundsteuer B hat sich seit 2008 nicht geändert.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Reichling

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 183.018,00 €
Gewerbesteuer 313.016,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 1.144.091,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 34.057,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 1.692 Einwohnern in Reichling betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 108,17 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Reichling

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Reichling beträgt 330 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Reichling hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Reichling wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Reichling (Bayern) berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)