Grundsteuer Unterföhring

Hier finden Sie alle wesentlichen Informationen zur Berechnung der Grundsteuer in Unterföhring (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Unterföhring

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 250 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

250 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Unterföhring mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Unterföhring per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit mehr als 10.000 und bis zu 25.000 Einwohnern 353,38 %. Damit liegt der Hebesatz in Unterföhring 41,35 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Ismaning 280 % und in Garching bei München 310 %. Die Grundsteuer in München wird anhand eines Hebesatzes von 535 % berechnet.

Nachbargemeinden von Unterföhring

UnterföhringGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Unterföhring 250 %
Ismaning 280 %
Aschheim 310 %
München 535 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Unterföhring

In Bayern berechnet sich die neue Grundsteuer nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Unterföhring berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 36,28 €
×
Hebesatz 250,00 %
=
Grundsteuer 2025 90,70 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Unterföhring ermittelt, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Unterföhring

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Unterföhring

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 26 qm (Wohnfläche 45 qm) in Unterföhring beträgt der Grundsteuermessbetrag 16,79 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Unterföhring beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 41,97 €.

Grundsteuermessbetrag
16,79 €
× Hebesatz
250 %
= Grundsteuer
41,97 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Unterföhring

Für ein 84 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 248 qm in Unterföhring beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 39,32 € und die Grundsteuer beträgt damit 98,30 €.

Grundsteuermessbetrag
39,32 €
× Hebesatz
250 %
= Grundsteuer
98,30 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Unterföhring

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Unterföhring mit 86 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 160 qm beträgt 36,50 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 91,25 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
36,50 €
× Hebesatz
250 %
= Grundsteuer
91,25 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt München Gewinneinkünfte festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Unterföhring.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Unterföhring aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Unterföhring.

Aktuelles zur Grundsteuer in Unterföhring

Informieren Sie sich hier, ob Unterföhring eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Unterföhring

Keine Veränderung:

Die Grundsteuer B hat sich seit 2008 nicht geändert.

Steueraufkommen Unterföhring

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 2.378.048,00 €
Gewerbesteuer 97.735.013,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 10.686.665,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 9.680.814,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 11.191 Einwohnern in Unterföhring betrug die Grundsteuer durchschnittlich 212,50 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Unterföhring

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Unterföhring beträgt 250 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Unterföhring hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Unterföhring wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Unterföhring (Bayern) berechnet sich die neue Grundsteuer nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)