Grundsteuer Asselfingen

Hier finden Sie alle wesentlichen Infos zur Ermittlung der Grundsteuer in Asselfingen (Gemeinde in Baden-Württemberg).

Grundsteuer Hebesatz Asselfingen

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 330 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

310 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Asselfingen mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Asselfingen per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Baden-Württemberg mit bis zu 5.000 Einwohnern 357,43 %. Damit liegt der Hebesatz in Asselfingen 15,30 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Rammingen 310 % und in Niederstotzingen 400 %. Die Grundsteuer in Ulm wird anhand eines Hebesatzes von 430 % berechnet.

Nachbargemeinden von Asselfingen

AsselfingenGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Asselfingen 310 %
Rammingen 310 %
Leipheim 320 %
Günzburg 340 %
Herbrechtingen 390 %
Niederstotzingen 400 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Asselfingen

In Baden-Württemberg ermittelt sich die neue Grundsteuer nach dem Bodenwertmodell wie folgt:

Grundsteuer Asselfingen berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 48.400,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,91 Promille
×
Hebesatz 310,00 %
=
Grundsteuer 2025 136,54 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Asselfingen der Höhe nach berechnet, ist in Baden-Württemberg von der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert abhängig.

Grundsteuer Rechner Asselfingen

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Asselfingen

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 58 qm und einem Bodenrichtwert von 278,00 € / qm in Asselfingen beträgt der Grundsteuerwert 16.100,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Asselfingen beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 45,42 €.

Grundsteuerwert
16.100,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
310 %
= Grundsteuer
45,42 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Asselfingen

Für ein Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 271 qm (Bodenrichtwert 150,00 €) in Asselfingen beläuft sich der Grundsteuerwert auf 40.600,00 € und die Grundsteuer damit auf 114,53 € (überwiegende Wohnnutzung).

Grundsteuerwert
40.600,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
310 %
= Grundsteuer
114,53 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Asselfingen

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus in Asselfingen (Bodenrichtwert 116,00 €) mit einer Grundstücksfläche von 252 qm beträgt 29.200,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 82,37 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuerwert
29.200,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
310 %
= Grundsteuer
82,37 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Ulm festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Asselfingen.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Asselfingen aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Bodenrichtwert

Den Bodenrichtwert Asselfingen mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Aktuelles zur Grundsteuer in Asselfingen

Informieren Sie sich hier, ob Asselfingen eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Asselfingen

Keine Veränderung:

Die Grundsteuer B hat sich seit 2008 nicht geändert.

Steueraufkommen Asselfingen

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 126.243,00 €
Gewerbesteuer 468.798,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 655.000,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 35.471,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 1.024 Einwohnern in Asselfingen betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 123,28 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Asselfingen

Für die Grundsteuer B beträgt der Hebesatz in Asselfingen 310 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Asselfingen hängt von dem dann geltenden Hebesatz und dem Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 ab. Den Hebesatz 2025 wird Asselfingen voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang des Jahres 2025 neu festsetzen.
In Asselfingen (Baden-Württemberg) ermittelt sich die neue Grundsteuer nach dem Bodenwertmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)