Grundsteuer Efringen-Kirchen

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Berechnung der Grundsteuer in Efringen-Kirchen (Gemeinde in Baden-Württemberg).

Grundsteuer Hebesatz Efringen-Kirchen

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 320 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

330 Prozent (2022)

Für 2025 wurde ein aufkommensneutraler Hebesatz zwischen 223 und 247 Prozent mitgeteilt.
Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Efringen-Kirchen mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Efringen-Kirchen per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Baden-Württemberg mit mehr als 5.000 und bis zu 10.000 Einwohnern 365,05 %. Damit liegt der Hebesatz in Efringen-Kirchen 10,62 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Fischingen 300 % und in Eimeldingen 310 %. Die Grundsteuer in Freiburg im Breisgau wird anhand eines Hebesatzes von 600 % berechnet.

Nachbargemeinden von Efringen-Kirchen

Efringen-KirchenGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Schallbach 270 %
Fischingen 300 %
Eimeldingen 310 %
Efringen-Kirchen 330 %
Bad Bellingen 330 %
Kandern 340 %
Weil am Rhein 400 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2023

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Efringen-Kirchen

In Baden-Württemberg ermittelt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bodenwertmodell wie folgt:

Grundsteuer Efringen-Kirchen berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 92.500,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,91 Promille
×
Hebesatz 330,00 %
=
Grundsteuer 2025 277,78 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Efringen-Kirchen der Höhe nach bestimmt, ist in Baden-Württemberg von der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert abhängig.

Grundsteuer Rechner Efringen-Kirchen

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Efringen-Kirchen

Für eine Eigentumswohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 77 qm und einem Bodenrichtwert von 180,00 € / qm in Efringen-Kirchen beträgt der Grundsteuerwert 13.800,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Efringen-Kirchen beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 41,44 €.

Grundsteuerwert
13.800,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
330 %
= Grundsteuer
41,44 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Efringen-Kirchen

Für ein Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 306 qm (Bodenrichtwert 330,00 €) in Efringen-Kirchen beläuft sich der Grundsteuerwert auf 100.900,00 € und die Grundsteuer damit auf 303,00 € (überwiegende Wohnnutzung).

Grundsteuerwert
100.900,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
330 %
= Grundsteuer
303,00 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Efringen-Kirchen

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus in Efringen-Kirchen (Bodenrichtwert 260,00 €) mit einer Grundstücksfläche von 168 qm beträgt 43.600,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 130,93 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuerwert
43.600,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
330 %
= Grundsteuer
130,93 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Lörrach festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Efringen-Kirchen.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Efringen-Kirchen aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Bodenrichtwert Grundsteuer

Den Bodenrichtwert Efringen-Kirchen mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Grundsteuer Hebesatz Efringen-Kirchen

Keine Veränderung:

Die Grundsteuer B hat sich seit 2008 nicht geändert.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Efringen-Kirchen

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 1.224.538,00 €
Gewerbesteuer 3.478.922,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 6.724.623,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 350.507,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 8.649 Einwohnern in Efringen-Kirchen betrug die Grundsteuer durchschnittlich 141,58 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Efringen-Kirchen

Für die Grundsteuer B beträgt der Hebesatz in Efringen-Kirchen 330 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Efringen-Kirchen hängt von dem dann geltenden Hebesatz und dem Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 ab. Den Hebesatz 2025 wird Efringen-Kirchen voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang des Jahres 2025 neu festsetzen.
In Efringen-Kirchen (Baden-Württemberg) ermittelt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bodenwertmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)