Grundsteuer Zwiefalten

Hier finden Sie alle wesentlichen Informationen zur Berechnung der Grundsteuer in Zwiefalten (Gemeinde in Baden-Württemberg).

Grundsteuer Hebesatz Zwiefalten

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 340 Prozent (2023) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

340 Prozent (2023)

Für 2025 wurde ein aufkommensneutraler Hebesatz zwischen 391 und 433 Prozent mitgeteilt.
Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Zwiefalten mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Zwiefalten per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Baden-Württemberg mit bis zu 5.000 Einwohnern 361,46 %. Damit liegt der Hebesatz in Zwiefalten 6,31 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Hayingen 350 % und in Emeringen 300 %. Die Grundsteuer in Reutlingen wird anhand eines Hebesatzes von 500 % berechnet.

Nachbargemeinden von Zwiefalten

ZwiefaltenGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2023

Gemeinde Grundsteuer B
Emeringen 300 %
Langenenslingen 300 %
Pfronstetten 320 %
Zwiefalten 340 %
Hayingen 350 %
Riedlingen 370 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2023

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Zwiefalten

In Baden-Württemberg bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bodenwertmodell wie folgt:

Grundsteuer Zwiefalten berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 18.200,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0,91 Promille
×
Hebesatz 340,00 %
=
Grundsteuer 2025 56,31 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Zwiefalten der Höhe nach kalkuliert, ist in Baden-Württemberg von der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert abhängig.

Grundsteuer Rechner Zwiefalten

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Zwiefalten

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 95 qm und einem Bodenrichtwert von 263,00 € / qm in Zwiefalten beträgt der Grundsteuerwert 24.900,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Zwiefalten beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 77,04 €.

Grundsteuerwert
24.900,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
340 %
= Grundsteuer
77,04 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Zwiefalten

Für ein Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 296 qm (Bodenrichtwert 55,00 €) in Zwiefalten beläuft sich der Grundsteuerwert auf 16.200,00 € und die Grundsteuer damit auf 50,12 € (überwiegende Wohnnutzung).

Grundsteuerwert
16.200,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
340 %
= Grundsteuer
50,12 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Zwiefalten

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus in Zwiefalten (Bodenrichtwert 340,00 €) mit einer Grundstücksfläche von 245 qm beträgt 83.300,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 257,73 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuerwert
83.300,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
340 %
= Grundsteuer
257,73 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Fällen durch das Finanzamt Bad Urach festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Zwiefalten.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Zwiefalten aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Bodenrichtwert Grundsteuer

Den Bodenrichtwert Zwiefalten mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Aktuelles zur Grundsteuer in Zwiefalten

Informieren Sie sich hier, ob Zwiefalten eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Zwiefalten

Keine Veränderung:

Die Grundsteuer B hat sich seit 2008 nicht geändert.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Zwiefalten

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 326.397,00 €
Gewerbesteuer 597.241,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 1.147.304,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 192.536,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 2.295 Einwohnern in Zwiefalten betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 142,22 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Zwiefalten

Für die Grundsteuer B beträgt der Hebesatz in Zwiefalten 340 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Zwiefalten hängt von dem dann geltenden Hebesatz und dem Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 ab. Den Hebesatz 2025 wird Zwiefalten voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang des Jahres 2025 neu festsetzen.
In Zwiefalten (Baden-Württemberg) bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bodenwertmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)